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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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318
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ZI8 Von der Haarfarbe.

len, als mich allzu sorgfältig an den Unterschiedzwischen dim Schlechtfärben und Schönfärbenbinden wölbn, welche besonders zuderPoliceyver-fassung diesr Kunst gehöret, und mich bey einigenStellen würde zu unnützen Wiederholungen ver-leitet oder dunkel gemacht haben. Ueberdießist die Policcy der Färbekunst nicht die Kunstsechsten.

Das Z egenhaar mit Färberröthe zu röthen,nimmt man davon vier Pfund, welches wohl zer-zupft und cus einander gesondert seyn muß, da-mit die Fawc besser durchdringen kann. Diesesläßt man in einer zulänglichen Menge sauernWasser zwo Stunden lang kochen, darauf eineStunde laug auströpfeln, und bringet es als-denn in eicen mittelmäßigen Kessel, der halbVoll Wasser ist, mit vier Pfund weißen Alaun(/Uuri äe ro:lie), zwey Pfund rothen Weinstein,und einen Pfund Färberröthe. Man läßt allessechs Stunlen lang kochen, und gießet warmesWasser wieter zu, nach dem Maaße, da sich dieBrühe vermindert; daraufläßt man es die Nachtin dieser Blühe stehen, wie auch den folgendenTag. Den dritten Tag nimmt man es heraus,und läßt es in einem Korbe auströpfeln. EinigeFächer lassen es acht Tage darinnen, aber oft wirddie Farbe durch so langen Aufenthalt in einemküpfernen Gssäße matt gemacht, weil die Brühealsdenn Zei: hat, desselben Theile anzufressen.Nachdem nun diese vier Pfund mit Färberröthegeröthetes Ziegenhaar wohl gewaschen hat, gießtman bis zwe- Driktheile des mittlern Kessels halb

mit