Zweytes Kapitel.
Von der Haarfarbe.
/As siebt bey dieser Farbe zweyerley sehr ve^>^ schiedeneZubereitungen, die eine für die Fär-berröthe, und diese gehört zum Schönfärben; dieandere sie zu schmelzen und zu brauchen, und diesegehört zum Schlcchkfärben. Sonst war die Rö-thung des Ziegenhaares mit Färberröthe denSchönfärbern verstattet, aber der Grund davonkam vielmehr darauf an, daß man diese Arbeitmit der Färberröthe machet, als daß man einigeProben von der Dauerhaftigkeit gehabt hätte.Ich habe es aufs sorgfältigste untersuchet, undzuverläßig erkannt, daß unter allen Farben dieseam geschwindesten in der Luft verschießt- OhneZweifel hat man sie in der neuen Verfassung von17 z 7 dieserwegen zur Schlechtfarberey gerechnet.Wie indessen eben diese Verordnung den Schlecht--färbern untersagt, Färberröthe zu gebrauchen, jasie nur bey sich zu haben, so hat man feste gesetzek,daß die Schönfärber nur das Ziegenhaar mit derFärberröthe röthcn, dieSchlcchtfärber aber alsdenndasselbe schmelzen und vollends verarbeiten sollen.
Diese Röthung mit der Färberröthe hätte sichim siebenzehendcn Kapitel des vorhergehendenTheiles finden sollen, aber ich habe die Verrich-tungen, welche zu einerley Arbeit gehören und zu-sammenhangen, lieber alle hinter einander erzäh-len.