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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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durchs Absieden. 369

prüfen; die aus der zwoten erfordern weißeSeife, und die aus der dritten rothen Wein-siein.

Wie es aber nicht genug wäre, wenn mansich durch die Prüfung mit dem Absieden von derGüte einer Farbe versichern will, Zuthaten beydicfer Prüfung zu gebrauchen, deren Wirkungallemal gleich ist, sondern wie man über diesesdie Dauer dieses Verfahrens , und die MengeFeuchtigkeit genau bestimmen muß, weil mehroder weniger Master die Wirksamkeit der Zutha-ten stark verändert, so soll das Verfahren beydiesen Prüfungen in folgenden Artikeln beschrie-ben werden:

i.

Der Absud mit römischem Alaun wird folgen-dermaßen gemachet: Man thut in ein irdenGefäße ein Pfund Wasser, und anderhalbe UnzeAlaun, setzet es über das Feuer, und wenn dasWasser stark wallet, bringet man die Wolle hin-ein , welche man prüfen will, und lässet ste fünfMinuten lang sieden. Nachdem ziehet man sieheraus, und wäschet sie wohl im kalten Wasser.Das Gewichte der Probe muß ohngefähr ein Gros(oder Quentchen) seyn.

r.

Wenn man verschiedene Proben zusammenabsieden will, muß man die Menge des Wassersund des Alauns doppelt und dreyfach nehmen,welches die Stärke der Wirkung und des Absu-des unverändert laßt, wenn man nur allezeit eben

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