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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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382
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Z82 Prüfungen der Wolle und Zeugo

lassen, dann ausgepreßt und getr.ocknct. DiesesVerfahren soll mit allen Umständen noch zwey.mal wiederholet werden, sodann wird das Garnin eine ähnliche Beize wie die vorige (nur ohneEchafmist) gebracht und wie vorher behandelt,hierauf wird es eine Nacht in Wasser eingeweicht,und des Morgens darauf gcspület und getrocknet.Run werden 2o Pfund Galläpfeln in rüo PfundWasser eine halbe Stunde lang gekocht, der Ab-sud durch ein Sieb zu 500 bis 6oo Pfund war-men Wasser gegossen, das Garn hineingetreten,und 24- bis 48 Stunden darinnen gelassen,dann herausgenommen, gelinde ausgcdruckk'undim Schatten getrocknet. FeWer wird das Garnin die Alaunbeizc, die aus i; Pfund .Pptasche,zo Pfund Alaun und 700 bis 800 Pfund Was-ser gemacht, gebracht, und wenn es 24 bis 48Stunden in solcher gelegen, wieder hcrausgenom-mcn, zum Abtröpfeln aufgehängt, dann 5 bis 6Tage in einem Kübel eingepreßt, nach dieserZeit wieder herausgenommen und im Schattengetrocknet, hierauf wird es in heißem, alsdannin kaltem Wasser gcspület und getrocknet. Allejetzt erzählte Vcrfahrungsarten betreffen die Vor-arbeit zu ioo Pfund Baumwollen Garn. NundieFarbe zu ^oPfund. Zwey und sechzig Pfundfeiner Krapp werden mit 50 Pfund Hckmmel-oder Ochsenblut durchgetreten, nachdem es zwoStunden gestanden, wird es in ein^n Kessel mitWasser gebracht, das Garn nach*und nach hin-zugethan, wohl durchgetreten, und so eine Nachtliegengelassen; des folgenden Morgens wird Feuer

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