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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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525
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Nachricht vom Roucou. 525

hat. Man verwahret dieses Wasser dicscrivegenin einem besondern lVnsseutroge.

Äußer diesem Troge hat man noch einenWassertrog, der allezeit voll Wasser seyn muß,damit diejenigen, welche mit den Körnern unddem Roucou zu thun haben, sich die Hände dar-innen waschen, und die Körbe, Stempfel undSiebe darinnen reinigen, damit nichts verlohrengehe: denn dieses Wasser schickt sich besser, dirKörner einzuweichen, und muß zu dem Roucou--wasser kommen, weil eines sowohl als das an-dere allezeit ein wenig enthalt, und dieses mit-theilet, wenn man den Roucou macht, welchesallemal sogleich geschehen soll, nachdem man daSzweyte Wasser abgegossen hat.

Dieses Wasser muß man nehmen, und esdurch ein Schilfsieb wieder in einen Trog gießen.Es ist bequem, wenn dieser Trog in der Mitteeinen Unterschied hat, denn das Wasser muß zwey-mal durch das Sieb gehen, und das Sieb mußöfters im Waschrroqe gewaschen werden. Die-ser Trog muß auch sehr rein seyn, und man mengtunter dieses zweyte Wasser ein gutes Drittheilvon dem ersten. Das dritte Wasser wird ebenso, mit zwey Drittheilen des ersten vermengt,durchgelassen.

Wenn das Wasser zweymal durch das Schilf-sieb gegangen ist, muß man es in einen oder meh-rere eiserne Kessel thun; zuvor aber durch eineklare und oft gewaschene Leinwand lassen. Wenndieses Wasser, über Feuer gebracht wird, treibet

es

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