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Buch III. Kap. 4. §. 38.
Iliilfsmittel zu fördern, wie Alexandros der Grosse dazu das Bei-spiel gegeben; sondern ihn überbietend sich selbst persönlich anihren Bestrebungen zu betheiligen, und der Wollust gröberen Genussdurch den feineren attischer Geistesbildung zu erhöhen, ward unterKönigen und Machthabern erst Mode, dann Gewohnheit, endlich Be-diirfniss. Die lockendsten Aussichten und Verheissungen boten ihnendie Naturwissenschaften dar. Mit Erstaunen betrachtete man von jeher die furchtbar schnell zerstörende Wirkung der Gifte. Die Phy-siologie stammelte noch. Warum sollte es nicht eben so schnell dasZerstörte wiederherstellende Gegengifte geben? Bei den Dichternexistirten sie längst. Warum nicht ein Universalmittel gegen alleKrankheiten und Gebrechen? Warum nicht gegen Alter und Tod?Und je leichtsinniger man an den Höfen die Kraft der Jugend ver-geudete, desto ernsthafter sann man auf Mittel sie wiederzugewiunen,und trotz jeder Ausschweifung zu verewigen. Galt aber der KönigeLeben wie billig für das Kostbarste, so war die Entdeckung derLebenstinctur, wenn sie gelang, gewiss eines Königs glorreichsteThat.
Attalos, der letzte seines Namens, war der erste, der sichum diesen Ruhm bewarb. Er regierte von 138 bis 133 v. Ohr..Justinus D schildert ihn mit wenigen Worten so: „Um dieseZeit besudelte König Attalus das von seinem Oheim blühendempfangene Reich durch Ermordung seiner Freunde, Züchtigungseiner Verwandten unter dem Vorwände bald seine alte Mutter,bald seine Verlobte Berenice wäre heimtückisch von ihnen um-gebracht. Nach diesem Ausbruch tyrannischer Wuth legt erTrauerkleider an, lässt wie ein Büssender Bart und Haupthaarwachsen, geht nicht aus, zeigt sich nicht dem Volke, feiert beisich kein fröhlicheres Gastmal, noch verräth sonst etwas den ge-sunden Mann, ganz so, als zahlte er Strafe den Manen der Er-mordeten. Dann, ohne Rücksicht auf die Reichsverwaltung, gruber Gärten, säete Kräuter, mischte Unschädliches und Schädliches,und sandte das alles mit Gift getränkt als Zeichen besonderer
1 ) Justin, histor. JCVJ, cap. 4 .