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Erster Band.
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Buch IV. Kap. 1. §. 50.

Der älteste Schriftsteller, welcher von dem agronomischen"Werke des Mago spricht, ist Varro 1 ). Auch sein Zeugnisskennen wir bereits aus dem vorigen Buche 2 ). Er spricht von dergriechischen Uebersetzung oder vielmehr Bearbeitung, welcheihr Urheber Cassius Dionysius Uticensis dem Prätor Sex-tilius sandte; von der lateinischen Uebersetzung und demSenatsbeschluss, der sie verordnetc, kein Wort. Sollen wir darausschliessen, es sei beim Vorsatz geblieben ? Das wäre zu rasch;denn sogleich werden wir ein bestimmtes Zeugniss der Existenzder lateinischen Uebersetzung antreffen , und Varro’s scheinbaresSclnveigen darüber erklärt sich leider nur zu gut. Sehr bestimmtsagt er, nachdem er die Götter angerufen, er wolle nun zu denkürzlich fredo^enen Unterhaltungen über die Landwirthschaft über-gehen und anzeigen, in welchen griechischen und römischenSchriftstellern man das, was darin etwa fehle, antreffen könne 3 ).Nach diesen Worten folgt das lange Verzeiclmiss der Griechen,das ich im vorigen Buch a. a. O. abdrucken liess; das der Kö-rner fehlt, doch wohl nur durch die Schuld nachlässiger Ab-schreiber oder sonst einen Zufall und dahinein gehörte jene Ueber-setzung, wenn sie zu Varro’s Zeit bereits vorhanden war.

Der einzige, der sich über die Existenz der lateini-sehen Uebersetzung so ausspricht, dass wir nicht daran zweifelndürfen, ist Columella . Bei ihm folgt nach dem Verzeichnissgriechischer, wirklich, was wir bei Varro vermissen, ein Ver-zeichniss römischer Agronomen, und da es für uns, als daseinzige seiner Art, von Wichtigkeit ist, so gebe ich es voll-ständig 4 ).

„ Und auf dass wir dem Ackerbau gleichsam das römischeBürgerrecht ertheilen, — denn bisher unter den genannten .Schrift-stellern war er griechischer Nation, — wollen wir nunmehr des M.

1) i*arro de re rustica /, cap. 1 sect. 10.

2) Seite 290.

3) Varrol.c. sect. 7.

4) Columella de re i'ustica /, cap. 1 sect . 12 —- 14.