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Erster Band.
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Buch IV. Kap. 1. §. 50.

res allgemeines Kepertorium besitzen, und weil darin wenigstensein Theil der römischen Literatur, die Dichter, etwas minder sorg-los behandelt sind als die Prosaiker und siimmtliche Griechen.

§. 50.

Die lateinische Uebersetzung des Mago.

Aus dem vorigen Buch 1 ) kennen meine Leser bereits dennach Carthago’s Fall (140 v. Chr.) gefassten Senatsbeschluss,dass die 28 Bücher des i\Iago von der Land wir t lisch a ftins Lateinische übersetzt, und dies Geschäft den vorzüg-lichsten Kennern der punischcn Sprache aufgetragen werden sollte,unter denen Decimus Silanus aus einer gar vornehmen Fa-milie alle übertraf 2 ). Aber wann? wie? durch wen der Be-schluss zur Ausführung kam? ob die lateinische Uebersetzungjemals ans Licht trat, oder vielleicht in den Archiven des Senatslebendig begraben ward? das sind schwierige Fragen, die wirnunmehr so weit wie möglich zu beantworten versuchen wollen.

Den ersten Anknüpfungspunkt bietet der Name des DecimusSilanus dar. Schneider 3 ) erinnert an den Decimus J un i u sSilanus, der im Jahr 02 v. Chr., also 84 Jahr nach Carthago’sPall, Consul war. Ich kann nicht glauben, da nach Plinius Zeug-niss der Senatsbeschluss dem Fall Carthago’s auf dem Fussefolgte, dass dem Silanus sein Auftrag so spät ertheilt sei, undfreue mich zu sehen, dass der genaueste Kenner römischer Ge-schichte, Drumann 4 ), derselben Meinung ist. Gestützt auf desPlinius angeführte Worte, unterscheidet er in der Familie derJunier einen Decimus Junius Silanus, beauftragt mit derUebersetzung des Mago, um das Jahr 146 (Carthago’s Zer-störung). Doch weiter führt uns das nicht, weil sonst kein Alterdieses Silanus gedenkt, und Plinius über die Ausführung desihm gewordenen Auftrages schweigt.

1) Seite 290.

2) PI in hist. nat. X 1 '///, cnp. .1 sect. 5.

3) Scriptores rei rusticae, edid. Schneider, v<d. 1, pars II, pa'j. 251.

4) Drumann, Geschichte Roms u. s. w. IV, Seite 45.