434
Buch XI. Kap. 3. §. 63.
Versbau und die ganze Behandlung als nachgeahmt und jüngerzeigen, welchem Urtheil ich vollständig beitrete. Zwanzig Kapitelder Art liess Choulant selbst als Anhang zu den sieben und sieb-zig ächten abdrucken. Dazu lieferte Reuss im Anhänge zu seinemWalafridus Strabus noch neun aus der sehr seltenen ältesten Aus-gabe des Macer, Xeapoli 1477 fol., und zehn aus einem wolfen-biitteler Codex vom Jahre 1508, die er als ächt, Choulant dagegen,dem ich beistimme, als noch jünger betrachtet. Zwei derselben,eins aus der ältern Ausgabe, eins aus der jüngern Handschrift,behandeln sogar dieselbe Pflanze Quin q uef ol i u m, wiewohl aufganz verschiedene Weise. Eben so verhält sich das Kapitel Sam-bucus der Handschrift zu dem schon von Choulant geliefertenunächten Kapitel von derselben Pflanze. Doch darf ich nicht un-bemerkt lassen, dass unter den Kapiteln, die Choulant abdruckenliess, drei Vorkommen, worin man kurze Pflanzenbeschreibungenfindet, dergleichen in den ächten Kapiteln nicht Vorkommen, nament-lich 1. Aaron, 4. Bryonia, 5. Alga palustris sive Nym-pliaea, wozu im Text noch zwei Synonyme gegeben werden,Cacabus Veneris uud Papaver palustre. Erst bei MatthäusSylvaticus finde ich diese Synonyme wieder, und zwar alle in EinenArtikel zusammengestellt, mit den Worten: „Alga palustris i. Nym-pliea et est Xenufar. Alio nomine vocatur Caccabus Veneris, velPapaver palustre.“ Ich gründe darauf die Vermutluing, dass dieserZusatz zum Macer Floridus doch älter ist als Matthäus Sylvaticus.Unter den Kapiteln aus der alten Ausgabe bei Reuss handelt dasletzte de Consolida, und giebt dieser Pflanze, oder vielmehreiner Art derselben das Synonym Consiria. Weder diesen nochjenen Namen finde ich bei Matthäus Sylvaticus, und schliesse daraus,dass er diese Kapitel noch nicht gekannt hat. Aus denen deswolfenbütteier Codex ist nichts anzumerken. Ich halte sie für diejüngsten von allen.