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Buch XII. Kap. 2. §. 9.
Benutzung anvertraut war. Sie bildet einen säubern reich verzier-ten Pergamentcodex in Quart, nach dem Urtheile des verstorbenenJacobs aus dem XIV. Jahrhundert, und führt wie der jüngerepariser Codex nur den Titel de naturis re rum, zu welchemeine neuere Hand irrthümlich hinzugesetzt hat: Albertus Ma-gnus libri XX. Vom Prolog und den drei Büchern X. XI. XII.,welche von den Pflanzen handeln, habe icli Abschrift genommen.Die beiden Bücher XI. und XII. hat auch Ilenschel nach demrelulingerschen Codex copirt, und mir die Abschrift zur Verglei-chung mifgethcilt. Die Varianten derselben habe ich in meinemExemplar genau notirt, und daraus die Ueberzeugung gewonnen,dass zwar beide Handschriften im Ganzen zu den bessern gehören,doch keineswegs fehlerfrei sind, wie das bei besonders sauber ge-schriebenen Büchern, in die man hinein zu corrigiren sich scheute,so oft der Fall ist. Wo beide von einander abweichen, hat zwarmeist der ältere rehdingersche, doch nicht selten auch der jüngeregothaer Codex bald die richtige, bald die der richtigen näher kom-mende Lesart.
Ueber des "Werkes wahren Verfasser schwankte mannicht nur, wie die Handschriften verrathen, in älterer, sondernauch noch in neuer Zeit. Bald sollte es Albert der Grosse, baldBartholomäus Anglicus , bald Wilhelm von Moerbek sein; dieHistoire litteraire de la France (XIX, pag. 183) begnügt sich noch1838 daran zu bezweifeln, dass Thomas de Cantiprato der Ver-fasser sei, ohne es einem andern beizulegen, obgleich kurz zuvorJourdain (pag. 64), früher schon Echard (I, pag. 251) und nochfrüher Petrus de Prussia (cap. 43, pag. 294) unwiderleglich er-wiesen hatten, Thomas sei wirklich der Verfasser. Unddiesen Beweis zu führen, bedarf es nicht einmal des Zeugnissesalter Chroniken, auf die man sich berufen kann: ein einziger Blickin den Prolog eines andern unbezweifclt ächten Werks von Tho-mas de Cantiprato, des Bonum universale de proprietati-bus apum, genügt dazu. Da sagt Thomas selbst: „Revolvi autemlibrum illum de natura rer um, quem ipse multo labore perannos quindecim de diversis auctoribus utilissime compilavi“ und