Buch 
1 (1798) Schilderung des Gebirgsvolkes vom Kanton Appenzell / von Joh. Gottfried Ebel
Entstehung
Seite
235
JPEG-Download
 

werden. Ein einfacher Zedel wird nicht unter 70Gulden erkauft. Die einfachen Zedel werden abgelöst, wieſie errichtet worden. Fuͤr fliegende Zedel iſt keinPreis beſtimmt.) Die Hauptmannszedel gehen allen denuͤbrigen vor, und haben immer das erſte Recht. Die un-beweglichen Guͤter ſollen außerhalb In nerooden nicht inPfand genommen werden. Auf die unbeweglichen Gutervon Waiſen ſollen ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine 8N56. n werden*

1 Wenn

4. Um dieſes zu verſtehen, muß man folgendes wiſſen: EinHauptmannszedel iſt ein Pfandbrief, welcher doppeltesUnterpfand hat, und vor deſſen Sicherheit der Hauptmannderſelben Gegend, wo das unterpfand liegt, Buͤrge ſtehenmuß. Eine Heimath(ein Gut, eine Wohnung mit Wie-ſen) z. B. iſt acht tauſend Gulden werth; hierauf koͤnnennur fuͤr vier tauſend Gulden Hauptmannszedel er richtet werden.Derjenige Pfandbrief, welcher der erſte auf ein Gut, alſsder aͤlteſte iſt, heißt ein lediger Zedel; ihm gehen keinefruͤhere Pfandbriefe vorher, und der erſte Zedel iſt immer,wie man ſagt, ledig und loos.

Ein einfacher Zedel iſt ein ſolcher, welcher nichtdoppeltes Unterpfand hat; z. B. auf das genannte Gut vonacht tauſend Gulden, iſt das vierzigſte Hundert noch einHauptmannszedel das ein und vierzigſte Hundert hingegengiebt nur einen einfachen Zedel, weil er nicht mehr die Half-te des Gutes zum Unterpfand hat, indeſſen iſt er immer nochein guter Pfandbrief. Wird aber ein Gut zu ſehr mit Hy-vothekenbriefen beſchwert, ſo werden die letzten einfachen Ze-del ſchlecht, weil ſie in Gefahr ſind, wenn der Werth des Bo-dens faͤllt, ganz zu Grunde zu gehen, weil immer die letztenZedel den Schaden ertragen muͤſſen. Ein fliege nder Ze-del iſt ein Hauptmannszedel, welcher 12 ein entlegres ſchlech-tes Gut eimeln errichtet iſt.