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Buch X.
asungen zu vermehren, die Erziehung der Kinder zu ver-bessern , die Einfuhr africanischer Neger zu vermindern,Weifse Colonisten von den canarischen Inseln und indiani-sche Colonisten aus Mexico kommen zu lassen, Dorfschu-len zu errichten, um der Rohheit der unteren Yolksclas-sen Einhalt zu thun, und die Sclaverey auf indirectemWege zu mildern. Diese Vorschläge hatten jedoch, dengewünschten Erfolg nicht. Der Hof widersezte sichjedem System von Verpflanzungen, und die Mehrzahl derEigenthümer überliefs sich gerne den alten täuschendenHoffnungen, und wollte den Negerhandel nicht weiterbeschränken lassen, sobald der hohe Preis der Landes-erzeugnisse zu aufserordentlicliem Gewinn neue Aussich-ten darbot. Inzwischen wäre ungerecht, wenn in diesemKampfe der Privatinteressen mit richtigen politischen An-sichten der Wünsche und Grundsätze nicht gedacht wür-de, die von verschiedenen Einwohnern der Insel Cuba theils in eigenem Namen, theils im Namen einiger reichenund mächtigen Corporationen vorgetragen wurden. „DieHumanität unserer Gesetzgebung,“ so drückt sich edel undwürdig Herr d’Arango *) in einer Denkschrift vom Jahre1796 aus, „räumt demSclaven vier Berechtigungen (qnatroconsuelos ) ein, die eben so viele Milderungen seiner Qua-len heifsen können, und welche die fremde Politik ihmallzeit verweigert hatte. Diese Berechtigungen sind: dieWahl eines minder strengen Herrn **); die Befugnifs
*) Informe sobre negros fugitivos (de 9 de Junio de 179k),por Don Francisco de Arango y Parenno, Oidor honorarioy syndico del Consulado.
**) Es ist diefs das Recht des buscar amo. Sobald der Sclaveeinen neuen Herrn gefunden hat, der ihn kaufen will,so kann er den bisherigen, über den er Grund zur Klagezu haben glaubt, verlassen. Diefs ist der Sinn und Geisteines Wohlthätigen Gesetzes, das jedoch gleich allen zum