li a p i t e l XXIX.
59
auszndehnen. Die Anzahl der unabhängigen Indianer,welche die Landstriche zwischen Uraba, Rio-Aträto, Rio-Suoiö'und Hio-Stmt bewohnen, betrug nach einer Auf-nahme ( pndron ) im Jahre 1769 weniger als 1800, diein drei kleinen Dörfern (Suraba, Töaneqni und Jaraguai)vcrtheilt waren. Zur Zeit meiner Reise rechnete man
Fortgang; und der Hof, durch die Berichte des eiteln, unruhigen Erzbischofs Vicekönigs Gongora aufgebracht, befahldurch Cabinctsbeschlufs vom 15 August 1785, „entwederdie Belehrung und Eroberung oder die Vertilgung der In-dianer vonDarien (reduccion 6 cxtincion). Dieser eines frü-hem Jahrhunderts würdige Befehl wurde von dom Gene-ral Don Antonio de Arcbnlo ausgcfiihrf ; er fand wenig'Wi-derstand und errichtete' im Jahre 1785 die drei Nieder-lassungen und Forts des Cayman, auf der östlichen Küstedes Golfs von Uraba, der Concepcion, der Carolina und Man-dinga. Der Leie oder Oberpriester von Mandinga leistetedem Könige von Spanien den Eid der Treue; aber im Jahre1786 entzündete sich von neuem der Krieg mit den Indianei n von Daiien; er endete durch einen zwischen deinErzbischof Yicchön’rg und dem Kazikcn Kernardo abge-schlossenen Vertrag, den 27 Julius 1787. Die Forts undneuen Niederlassungen, die nur auf den nach Madrid ge-schickten Karten glänzten, vermehrten die Schulden desSchatzes Von Sa’nta-Fe de Bogota im Jahre 1789 uin 1,200,000Fiaster. Der Vicckönig Gil Demos, gemäfsigter als seinVorgänger, erhielt vom Hofe die Erlauhnifs (Real Ordende 2 Abril 1789) die Carolina, Coneepcion und Mandingaaufzugeben. Alan behielt nur, wegen der unter dem Erz-bischof Vicekünig frei erklärten Schifffahrt des Atrato,die Niederlassung von Cayman bei, und wollte sie in einegesundere Lage, nach Uraba , verlegen. Da aber der Ge-neral Don Anfonio Arebalo beweisen konnte, dafs die Un-kosten dieser Vorlegung sich auf 40,000 l’iaster belaufenwürden, so zerstörte man auch auf Befehl des VicckönigsEspeleta im Jahre 1791 das Fort von Cayman und zwangdie Colonisten sich mit denen des Dorfes Sf. Bernardozu vereinigen,