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Holland.
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Staatsverwaltung.
a) Uebersicht der Staatsverwaltung.
Holland bestand bisher aus 7 Provinzen, die jede einensouveränen Staat bildeten, und nur in Betreff des Auslan-des durch ein gemeinschaftliches Band mit einander zusam,menhienge». Jede Provinz hatte sich nach Gutsinden inihrem eigenen Hause eingerichtet, und kümmerte sich nichtdarum, wie es bei dem verwandten Nachbar aussah; selbstin ihren auswärtigen Verhältnissen begegneten sich häusig dieverschiedenen Souvcränetäten.
Durch die Verschmelzung in einen einzigen untheilbarenStaat, an deren Spitze ein Monarch mit allen den Vorrech-ten steht, die auf einen rascher« gleichförmigern Gang derStaatsmaschine hinwirken, sind nun zwar diese Hindernissegehoben, aber auch alle alten Formen aus einander geflogen.Ein ganz neuer Staatskörper ist hervorgegangen, ganz neueVerhältnisse sind hervorgetreten!
Die höchste Leitung der Geschäfte gehört dem Monar-chen; er allein hält die ausübende Gewalt in seinen Handen,doch ist die rickterliä-e Gewalt ganz unabhängig von seinemWillen. Dem Monarchen zur Seite stehet der gesetzgebendeKörper als das Organ des ganzen Volks und Bewahrer derGesetze und seiner heiligsten Rechte; die wichtigsten Staats-angelegenheiten und die auswärtigen Verhältnisse werden un-ter ihm von dem Staatsrathc und den Staatöministern be-sorgt. Ueber die Gerechtigkeit wacht der hohe Nalionalge-