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Bendicht Tschachtlans Berner-Chronik, von dem Jahr 1421 bis in das Jahr 1466 / herausgegeben von E. Stierlin ; J. R. Wyss
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trnt den umb zweyhundert Pfund; und sthaten^ ander Sa-chen, das die von Swy; ab ihnen klagten» Also schribendie von Swyz denen von Zürich stündlich von des Ober-holtz wegen, daß sie ivn uf Lürgschaf. us ließent, unddeß zu früntlichen Taaen kämmt, damit man möcht dieRecktung der Kreij en und ander Dingen vernemen.Das half aber nit, und meynten die von Zürich bi ihrStraf zu bliben. Da nament die von ?wy; ihr geswor»nen Bünde harfür und erkanntent sich unter ein-ander» uf ehr Eide , daß ihnen von ihrs Landmannswegen so unrecht bescheche, daß sie darumb die von Zürich wohl möchtet» zu Tagen manen, als dann das vorhin auchder Eidgenossen Meynung und Manung gewesen war,und manten daruf die von Zürich mit ihren offnen Briefengen Einsidlen, nach Lut der geswornen Bünden, und schick-ten auch dar ihr Gewalthaber. Das war an demachtenden Tage nach des heiligen Crütz-Tag, zu Herbsten^nno Ovwiru 1438.

sehen Dorfe Escbenbachlag ein Hof Oberbolz genannt.Als Scbwytz und GlaruS die Utznachcr aufforderten, ihnenden Eid zu leisten/ schwur ihnen auch der Bauer diesesHofes. Die von Zürich / glaubend er gehöre ihnen an, gc-riethcn hierüber in Zorn / ließen ihn gefangen nehmen undin den Thurm Wellenberg setzen, von wo er ungeachl allerProtestationen der Schwytzer nicht eher losgelassen wurde/als bis er 200 Heller Buße bezahlt harte.

Aechtung der Kreisen/ Bereinigung der Grenzmarchen,nämlich zwischen Utznach und dem zürcherschen Amte Grü-ningcn. Straf/ ausgcsprochnem Gtraf-Urtheil. er-kanntem sich unter einandern, erklärten sich gegen-seitig.-dar ihr Gewalthaber/dahin ihre Bevollmäch-tigten.