Band 
Erster Band.
Seite
174
JPEG-Download
 

»74

Da er wegen seiner Gesandschastcn nach Wien undMünster theils seine eignen häuslichen Angelegenheitenhintan letzen mußte, theils auch sonst beträchtliche Aus-gaben hatte, ohne sie in öffentliche Rechnung zu bringen,so machte er davurch die Regierung verlegen. Auf dereinen Seile wünschte sie ihm, wo nicht eine Belohnung,wenigstens eine angemessene Vergärung zu geben, aufder andern Seile glaubte sie, beionsers bey damaligenZeilumstünden, sich zu aller nur möglichen Ersparungverpflichtet. Den 28. Apr:U 1652. gcschay die erste Auf.forderung an den geheimen Rath, einen Vorschlag zuWerksteins Belohnung zu machen. Es währte sechs volleJahre bis zur Entscheidung. Erst nach Verguß dieserZeit setzte die Obrigkeit eine Comiltäe von fünf Ralhö.gliedern, um wegen des Ersatzes mit Nettstem in Unter«Handlung zu treuen. Den »8. Sept. »658. erhielt erzu einiger Vergeltung von der Obrigkeit die Gefalle znRiehen und Bettingcn, die ohnehin dem gemeinen Gutwenig eintrugen, um den sehr mäßigen Prciß von 200sGulden. Diese jährlichen Grundzinse sind seither bevseinen Erben geblieben.

Zum Beweis, in welcher Achtung Wertstein bey sei-nen Mitbürgern gestanden, dient unter anderm auch fol-gende Aneckdoce; — Ungeachtet vcrmög der Grund-gesetze in Basel sonst niemals Vater und Sohn» Schwie-gervater und Eydam zugleich neben einander im RatheSitz haben konnten, so ward doch zu Werksteins Gunsteneine Ausnahme gemacht und noch bey seinen Lebzeiten»den 2;. Junius lüüa. seinem Tochtermann, Hans Lud«wig Krug, nochmals auch Bürgermeister, der Zutrittim Rath und im geheimen Rathe gegeben. Zu nier-würdig ist hierüber die obrigkeitliche Erkannlniß, als davwir sie weglassen könnten: „ Da die Zunft zu dt„ Schmidtcn zur Erwählung eines neuen Rächer