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Erster Band.
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» unter andern: auch den Herrn Hans Ludwig Krug„ vorschlug, so zog der Rath jenen Artikel zu Gemüthe,„ daß Vater und Tochiermaun nicht in den Rath erbosen wer»„ den sollen: anbey aber erinnerten sich die gnädigen Herren„ zugleich der vichahrigen, grossen Verdienste des Herrn„ Bürgermeister Wetlstcius, wie nicht weniger der vor»„ trcflichcn Eigenschaften seines Herrn TochtermannS.„ Hiebcy beherzigten sie den Anhang des erwähnten Ar»„ tikcls; daß einem E. Rache jederzeit vorbehalten seyn„ «olle, unangcsehn berührter Ordnung und Erkanntniß„ in der Chur zu thun, was sie der Stadt Basel je„ nach Gelegenheit der Sachen am täglichsten bünkr.» In dieser Betrachtung ward hierauf Herr Krug zu„ einem Rachsherrn erkohren, anbey aber beschlossen,„ daß im übrigen es bey angeregtem Artikel der Ordnung„ durchaus »»geändert verbleiben und diese itzt geschehene„ Wahl von keinen Folgen seyn solle, es wäre denn,» daß in künftigen Zeilen wegen anderer Personen gleich»„ förmige Gründe und Ursachen eingebracht werden» könnten, welches Falls ein ehrsamer Rath, was dem„ am füglichsten und anständigsten bcdünkr, übermal thun,, mag u. s. w.

Wenn auch indeß bey seltenen Fällen eine Ausnahmestatt hat, so bleibt es doch immer schwer, einen sol»chcn Fall zu bestimmen.

Sebastian Castellio.

Derselbe wurde im I. 1515. und zwar nach Einigenini Dauphin-, nach andern in Savoyen gebohren.^vsn und Lcti machen Chatillon in Brcste zu seinemGeburtsort. Während seines Aufenthaltes in Siraßburgw den Jahren 1540. und r;4r. erwarb er sich KalvmS