Band 
Der Fische zweyter Theil.
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£o+ Der gwneine Haring.

und fruchtbarsten Verfügungen, den Hâringsfangbetreffend,Berathschlagungen anzustellen,und wennman die stanze Summe dessen, was dadurch fürWohlstand nnd selbst Moralität, die mit nützlicherGeschäftigkeit so oft verbunden ist,gewonnen wurde,-berechnenkönnte; so würde man stnden, daß auchdie Entwürfe des glücklichstenErobcrers dem Staatbey weitem mehr gekostet und viel weniger einge-tragen haben, als diese friedlichen und kleinlichscheinenden Geschäfte derHolkändischen Regierung.Durch einen Eid verpflichtete sie die Fischer, ihreNetze nicht vor dem 25. Juny und nicht nachdem25. Jänner auszuwerfen, und durch einen neuenEid mussten die Fischer, wenn sie zurückkamen be-stätigen, daß sie dem Gesetze nachgekommen seyen.Hierdurch wurde das Leichen der Frühlingshäringegesichert. AndereGesetze bestimmten die unveränder-liche Weite derMaschen, damit die jungen, kleinenHäringe freyen Durchgang hätten, und größer undfetterzu seiner Zeit mitmehrNußen gefangen wer-den könnten. Durch diese Vorsicht blieb ihre Fi-scherey immer ergiebig und berühmt, indeß andreLänder theils schlechte Waare zu Markte brachten,theils endlich die Häringe an ihren Küsten ga>st