aus seinem Schoos und vertheilt sich / wie aus einemMittelpunkt durch eine Menge Strahlen in alle die vc»schiedenen Acste der Regierung , mit welcher die einenden andern untergeordnet sind ; auch sind diese Kraklemit einem so vollkommeuen Gleichgewicht gegen einanderabgewogen, daß man seit beynahe 6<oo Jahren keine ge-fährliche Revolution in dieser glücklichen Staatsverfas-sung entstehen gesehen.
Das erste obrigkeitliche Tribunal heißt der Rath. Erbestehet aus dem SckultheiS, vier und zwanzig Raths-herren, und zwey Repräsentanten der welcheHeim-licher genennt werden; in allem aus -7 Gliedern. Erversammelt sich täglich unter dem Vorsitze des Schult-heissen. Dieser Rath ist oberster Kriminalrichter, aus-genommen über die Bürger von Bern , und die Verbre-chen, welche in der Stadt, dem Stadtbezirk, und densogenannten Landgerichten begangen werden. Er ver-waltet die Polizey. Er ist's, der alle geistliche Aemterbesetzt; ausgenommen in der Hauptstadt, die Prediger,die Conventglieder sind , die von der Wahl des grossenRaths abhängen , und an den One» , wo die Städte,oder Herrschaften das Recht haben, jemand zu der erle-digten Stelle zu empfehlen. Auch ernennt er zu den klei-ne» bürgerlichen, und Polizeybedienungen. Uebcrhauptwerden alle Geschäfte, welche vor die roo sollen gebrachtwerden, zuerst vor Rath behandelt; und nichts kommtfür den höchsten Gewalt , worüber nicht schon vorhernach den Berichten, die man ihm vorlegt, berathschla«