Die öffentliche Einkünfte in Bern würden daher ve»»mntblich nicht so gewissenhaft verwaltet, und der Land-mann nicht so gerecht und gelinde regiert werden, wenndie Landvogteyen, deren jezt im Gebiete der Republik be-nenn und fünfzig sind, an Zahl oder Einkünften abneh-men sollten. Seit einem Jahrhundert ist allein die LanL-vogtey Röche, da sie weder Jndikatur noch sonst hin-reichende Geschäfte hatte, 17s; als entbehrlich aufgeho-ben worden, um eine andre damit zu verbessern.
Alle Landvogteyen sind in Rücksicht auf ihre Einträg-lichkeit in 4 Classen getheilt. Die von der ersten Classe,deren zwölf sind, bringen jährlich zwischen sechs und achttausend Thaler; die von der zweyten Classe, in der auchzwölf sind, vier bis fünf tausend; die von der dritten,welche deren drey und zwanzig begreift, drey bis vier tau-send ; und die zwölfte von der lezten Classe weniger alszwey tausend ein. Zu der ersten Classe gehören: Aarwan-gen , ssraubrunnen, FrieniSberg, St- Johannisinsel,Königsfelden, Köniz, Losanen, Lenzburg , Romainmo-tier, Stiflschaffner, Thorbcrg, Wangen. Zu der zwey-ten Classe: Aarburg, Aubonne, Bipp, Bonmont, Burg-dorf , GranLson, Jnteolakcn, Jferten, Milden, Mors«,Petterlingen, Thun. Zu der dritten : Aarberg , Aclcn,Baden, Brandts, Buchs«, Büren , Lasteten, Erlach,Gottstadt, Laupcn, LaudSbut, Neus, Nidau , Oron, Sa-uen, Schenkenberg, Signau , Snmiswald, Lrachselwald,Vivis, Wistisburg, Wimmis, Zofingen . Zu der viertenClasse; Bauherr von Bürger», Diberstein, Frukigen,