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Geschichte der Wasserkirche und der Stadtbibliothek in Zürich / von Salomon Vögelin
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Auf jene Zuschrift erging der obrigkeitliche Beschluß sehr zweckmäßig dahin, den Verordneten der Bib-liothek zu überlassen, daß sie aller dahin verehrten Sachen eine gebührende Revision vornehmen und berath-schlagen, was weiter abzuschaffen vonnöthen seyn möchte, auch hierauf den gefaßten Rathschlag an den kleinenRath sollen gelangen lassen °°). Die Bibliothekvorsteher beschlossen auf solche Mittheilungdie verlangst gestellteErinnerung des sel. Hrn. Breitingers, als eine väterliche Fürsorge auf- und anzunehmen, den Rath zuberichten, was es mit den angeführten Bildnissen für eine Beschaffenheit habe, daß die fremden, allen Verdachteiniger künftigen zu besorgenden Aergerniß abzuwenden, schon längst befverMlosselch'); ferner ein Inventariumalles Vorhandenen, nebst einer schriftlichen Deduktion des ganzen Bibliothekwesens einzureichen, mit Aner-bieten aller wettern Aufschlüsse, falls solche begehrt würden^). Dabei blieb es dann, und sie ließen sich nichtstören, auch weiter allerlei Kunstwerke, namentlich Bildnisse berühmter fremder wie einheimischer Personen,ja in der Folge selbst alte Altargemälde als Geschenk anzunehmen und aufzustellen, wodurch sich die Bibliothekaufs neue mit mancher Zierde bereicherte.

Desto beklagenswerther ist es, daß späterhin, namentlich in dem darauf folgenden achtzehnten Jahrhundert,theils aus Unkunde, theils durch Sorglosigkeit manches werthvolle literarische und artistische Denkmal derVorzeit verloren oder zu Grunde gegangen, oder auf andere Weise der Bibliothek entfremdet worden. Wennnun die jetzigen Besorger der Bibliothek mit Sorgfalt darauf bedacht sind, Abhandengekommenes wieder ander-weitig zu ersetzen, insbesondere aber die Bildnisse vaterstädtifcher Gelehrten und Staatsmänner zu sammeln undzu vervollständigen, so wäre es sehr erfreulich und dürfte als ein nicht kleines Verdienst um die Vaterstadtangesehen werden, wenn ihre Mitbürger sich geneigt finden ließen, das eine oder andere Bildniß ihrerberühmten und ehrwürdigen Altvordern oder anderer solcher Zürcher , geistlichen und weltlichen Standes, diesich etwa in ihrem Besitze befinden, der öffentlichen Bibliothek zu übergeben, wo dieselben dem Anblick ihrerfrühern Besitzer keineswegs entzogen, wohl aber noch weit sicherer erhalten blieben, während sie dagegen imPrivatbesitze nur gar zu leicht wie die Erfahrung lehrt nach Verlauf von einigen Generationen, unbe-achtet und unerkannt und häufig beschädigt, erst in eine Dachkammer und bald um Spottgeld gar in eine. Trödelbude wandern müssen. Es würde eine solche Geneigtheit nicht nur als edle Pietät gegen die Vorzeiterscheinen, sondern auch die Wasserkirche selbst dadurch neuen Glanz gewinnen nicht nur als Biblis-che kh alle, was sie nun schon seit mehr als zweihundert Jahren ist, sondern auch noch als Bilderhalleandenkenswürdiger Väter und Vorväter zur lebendigen Anschauung und freudigen Nacheiferung für dienachfolgenden Geschlechter.

60) Räth und Bürger Erkanntnuß Donnerstags den 10. April 1648.

61) Wirklich war schon 1641 das lebensgroße Bildniß Gustav Adolfs der Familie Ulrich, welche dasselbe der Bibliothek geschenkthatte, wieder zurückgestellt worden. Akta der Burgerbibliothek. Bd. V. S. 147.

62) Akta der Burgerbibliothek. Bd. V. S. 35, 36, 37, 40.