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Zur Würdigung des Theophrastus von Hohenheim / von Karl Friedrich Heinrich Marx
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Um dieses Verhältnis begreiflich zu finden, ist es nöthig, sich den Zu-stand der damaligen Universitäten zu vergegenwärtigen. Sie hielten durch-weg an der alten scholastischen Lehrweise fest, in dem Hergebrachten ver-harrend , jede neue Regung ablehnend oder ignorirend. Sie galten desshalbfür die Stützpunkte der unumschränkt gebietenden römisch päbstlichen Gei-stesherrschaft 240 ). Es erschienen Spottschriften gegen sie 241 ); Luther er-klärte 242 ), dass auf ihnen die Lateinische und Deutsche Sprache verderbtwürde; und Melanchthon gab nicht nur die ganze auf den Universitäten herr-schende Lehre für ketzerisch aus 243 ), sondern er sagte in seinem Gutachten,welches er über die kirchlichen Angelegenheiten dem Kaiser Karl auf deinReichstage zu Regensburg 1541 übergeben hatte: die hohen Schulen bedürf-ten einer doppelten Resserung, in der Lehre und in den Sitten 244 ).

So wurden von verschiedenen Seiten Stimmen der Missbilligung gegenjene mächtigen und privilegirten Genossenschaften laut. Auch verfehlten sieallmählig ihre Wirkung nicht, wenn gerade nicht immer in dem ursprüng-lich beabsichtigten Sinne. Th. hatte seine Meinung über sie nicht hehl; je-doch war er weit davon entfernt, die Bedeutung ihrer äussern Stellung zuverkennen.

Da bei dem häufigen Wechsel seiner Aufenthaltsorte von Jugend aufViele nicht wussten, wo er promovirt hatte, und da er zuweilen in einemAufzuge erschien 245 ), der gegen den Putz derer, welche die höchsten Wür-

240) So sagt einige Male Luther :der Pabst mit seinen hohen Schulen habe nichtdas Recht u. s. w.

241) Flögel Gesch. der komischen Liter. Th. 2. S. 157. Selbst dem Theophrastvon Hohenheim wurde eine solche feindliche Schrift, jedoch fälschlich, beigelegt.S. Semler Gesch. der Rosenkreuzer . St. 2. S. 18.

242) Werke. Haller Ausg. Th. 10. S. 533.: Schrift an die Rathsherrn aller StädteDeutschlands , dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen.

243) Corpus Reformatorum ed. Bretschneider. Yol. I. p. 402. in der Abhandlung ad-versus theologorum Parisinorum decretum pro Luthero apologia.

244) Consil. theol. ed. Pezelius I. Neustadii. 1600. 8. p. 491.: In Academiis opus estduplici emendatione, videlicet doctrinarum et disciplinae.

245) Vorrede zum Büchlein yon der Pestilentz. Th. II. 110.

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