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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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Einleitung

von dem Begriff/ der Litteratur, Hülfs-wissenschaften und Geschichte der Cameras-Wissenschaften.

§. i.

linker den Cameralwi'sstnschasten begreife ich i) die

Domänen«und Cammer« Regalien Wirthfchafts-wissenschaft, welche man auch Cameralwissenschafkim strengern Sinne nennt, 2) die Steuerwiffenschaftund z) die Polizeywissenschaft.

Man kann diese zusammen auch die Staatsraths«Wissenschaft im weitem Verstände nennen.

Einige geben ihnen auch den Nahmen Fknanzwis.ftnschaften, wiewohl beyde Ausdrücke mehrereBedeutungen haben.

Uebrkgens kommt der Nahme Cameralwistmfchafeher, von Omera, welches in der Latinilat desMitkelalters, den Ort für den köm'gl. Schahbezeichnete, so wie kingur den königl. Scha^in der franz. Sprache bedeutet.

§. 2.

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