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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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10
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Lehrbegriff der Staatsordnung oder Entwickelungdes won Hrn. Quesnay erfundenen physiokrati-fchen IiegierungSsystems, aus dem Frasiz, uber^fetzt mit Anmerkungen vonM. Ch. A. Wichman.^i78s. 2 Bande. 8. - ^

UebrigenS sind, unter den Franzosen, iVlirabeyu,

tje-Oomnsi ^ iVlercier, cle !z ^ivierö^ c!u:?onr, 1'urgor, Lun6i!Igci l^iNsrville, und»mehrere Neuere dafür. Hr. Necker aber ist ge-gen sie. Unter den Deutschen ist der Markgraf.v. Baden,. Hr..Schletkwei» und Maum'llon fürdieselbe, Hr.<v..Pfeifer, Hr. v. DohmMtz,Hr. Graf Brühl gegen sie. ' '

§. i;. . f

' Allein die Hauptgrundsatze dieses Systems sind nichtrichtig'. Es begünstiget die Ungleichheit der Besteurung,drückt den Ackerbau mehr nieder, ,al< däß'eS ihn befördere;Mt deu Werth der liegenden Gründe herab!, verwechsiltklügliche Gewerb - und Handlungöleituug mit Zwang.

Einige von diesen Gegengründen findet man auf-gestellt in Antinürabeaü oder den unparthevischenAnmerkungen über Mirgb-au im kür!/ Rcgie-rungsform 1771. (ist v, .Hrm. v.-Pfeifer.),->s.^

v. Dohms kiu-ze Vorstellung?bes.physigkratisthen^Systems gegen Hrn. Mauviüön. 1773. ' '

§. 16.. "

Das Brandenburgisch- Preußische hat das Ver.:dienst der Vereinfachung der ganzen Staatschjtthschjchtin Absicht auf die Leitung derselben; führte die General-conjumtionöaocise, als eine unter gehöriger Vorsicht schr

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