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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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116
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§. I.

^Xie Bildung eines Volks' begreift i) eine klägliche und

verhältnißmaßige )!usklarUnq, und 2) die eigent-liche Cultur desselben. Die Mittel dazu find die häus-liche und Schulerziehung, der Unterricht in der My-ral der Religion, der Vernunft und des.Bürgers, undeine glückiche Leitung der öffentlichen Denkart und herr-schenden Grundsätze.

§.2.

Bey der Bildung eines Volks verwechsle mannicht dieAusklarung des Bürgers mit der Aufklärung desMensche»; man vergesse, nie, daß Aufklärung etwasRelatives bleiben müsse, man verdränge nicht die ver-nünfkige Empfindsamkeit eines Volks, welche von decEmpfindeley sehr verschieden ist, und dulde keine» mäh-ren und schädlichen Aberglaubens mau verwechsle abermit dem Aberglaube» nicht gewisse Satze und Anstalten,welche der Vernunft nicht entgegen sind, aber doch auchnicht zu dem Wesen der Sache gehören, dennochaber erlaubte Beförderungsmittel guter Absichtensind.

In Absicht dieser sämmtlichen Punkte wird eshent'zutage bey unsrer oft sehr ausschweifenden!' Aufklänmgösucht unzahligemal versehn.

§. Z.

Vernachlässigt man diese Sätze, so wird das mo-ralische Gefühl geschwächt, Anarchie, Egoismus,Weichlichkeit, Heimtücke, Mangel an öffenklicl>erTreue und Glauben , - Irreligion und mehrere Nach»-theile erscheinen, und die falsche Aufklärung wird unver-meidlich schädlich.