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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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den Charakter des Volks vereiteln oder hemmen, unddiesen Einfluß so viel möglich zu befördern; so wie sieauch die kirchliche Toleranz der Religionspartheyen un.rer einander leitet.

Hierdurch, glaube ich, sind die Grenzen zwischender Politik und Polizey in Kirchensachen ge»nauer bestimmt, als es gewöhnlich geschieht.Die Politik beschäfftiget sich mit dem Unters»»chungs- RcsormationS- und Schutzrechce undder eigentlichen StaakStoleranz, die Polizei) inKirchensachen aber mir den kirchlichen Collegi-alrechten und der kirchlichen Toleranz der Ne»ligionspartheyen unter einander.

§' 2 . '

Die Kirchenpolizcy bestimmt daher den öffentlichenOrt des Gottesdienstes, so wie die Zeit desselben undder Predigten, befördert die gesellschaftliche Ausübungdesselben, schuht die Kirchen für Störungen durchbürgerliche Gewerbe, und bemüht sich durch eine zweck»mäßig eingerichtete Liturgie, Ordnung und Würde densinnlichen Eindruck zn mehren, jedoch jederzeit mitRücksicht auf die Religivnssätze, sorgt aber auch, daßnicht durch über flüßige Feste, in so fern sie menschlicheEinrichtungen sind, die Industrie und den Wohlstanddes Staats leiden.

§. z.

Sie sorgt daher für anständige Gesänge und Ge»bete und Andachtöbücher, für zweckmäßige Canzelun»terrichte in der praktischen Religion, die durch die Mocbtder geistlichen Beredsamkeit unterstützt wird. Zu demBebüf sind auf Universitäten Predigerseminarien mitanzulegen, Cirkular-predigten in Absicht auf Landgeist»