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Sechstes Kapitel.
Von der Polizey der wilden Hölzcültur.
I). Rvßi'gs Lehrbuch der Polizei-wissenschaft, S.
z 29—352. ^ :>i
^L>/ie wilde Holzcultur, als Nahrunqsgswerbe betrach-tet, wird ei-i Gegenstand der Polizey: wo sie aber rega»lisirtist, besorgt das Regal dieselbe mit; sie findet aberhäufig doch auch noch da Statt, bey Gegenständen, wor-auf das Regal sich nicht erstreckt, weshalb ich sie hierbehandle.
Die Forstpolizey beschäffkigk sich übrigens i) mit
der Kenntniß des gesummten Holzzustandeö des Landes,2-mit der zweckmäßigsten Leitung der Holznußungen,z) den Anstalten zu Verhütung des Holzmangels.
§. Z.
Wenn sie durch tabellarische Nachrichten, wovonoben S. 40. gehandelt worden, die Kenntniß des Holz-zustandes hat, so sieht sie auf ein nützliches Verhältnißdes Holzbaues,zu andern ökonomischen Gewerben, undhalt über richtige Flur» und Lagerbücher.
§. 4»