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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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168
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§. 2 .

In Absicht de's Mühlenwesens sorgt die Polkzeyfür die nöthigen Anlagen der Mühlen aller Art; sie ver-hütet aber «zugleich, so viel möglich, daß durch Mühlen-anlagen die Ströme nicht unschiffbar werden , in wel-chem Falle sie die Windmühlen befördert, und nach Artder Holländer, so wie überhaupt das ganze Mühlenws-sen, zu vervollkommn sucht.

UebrigenS sucht sie so viel möglich den Mühlen,zwang zu mildern, oder ihn doch wenigstens unschädlichzumachen, die Mühlcnbetrügereven zu verhüten, führtdie Mühlwaagen stakt des Messens ein, so wie sie auchbesondre Mühlenordnungen und Visitationen ver-anstaltet.

§. 4 -

Das Brauwesen richtet sie durch gute Brauord-nungen so ein, daß überall ein gutes gesundes Bier ge-braut werde, und wohlfeil zu haben sey, auch die Bier-verfälschungen und schädlichen Künsieleyen verhütetwerden.

§. 5 .

Die Branntwembrennereyen befördert sie als wich.tige Gewerbe bey wohlfeilem Getreide, leitet aber siedoch auch zugleich auf die Surrogatbranntweine ausObst und Knoll- auch Wurzelfrüchken, um bey der drin«Akndsten Thenrung diese sodann nachtheilige Getreide«cvnsuw.tion gehörig einschränken zu können.

§. S.

Bey den Starke- und Puderbereitnngeti beobachtetsie die nehmlichen Maaßregeln, und befördert vorzüg.

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