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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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177
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ken, RenkeUanstalken, Hülfscassen, vorzüglich auchsolche Creditaustalten, worinnen Zemaud seine Erspar,niste einlegen kann, um sie in höher» Jahren sicher zubeziehen, Begräbniß. oder sogenannte Leichencassen,ingleichen Witkwencassen.

§. 5 -

Sie hindert alle ungerechte, arglistige und betrü.gerische Erwerbarten; daher sie keine Privaklotkerien,keine Hasard-und bloße Glücksspiele ^ auch nicht dashohe Spielen erlaubter, nicht blos vom Glück abhängen-der Spiele duldet.

§. 6 .

Hierher gehören noch die Anstalten gegen Wucher,welcher am zweckmäßigsten vermieden wird durch össenr-liche Leihhäuser und Leihbänke, ingleichen auch Verord.nung, daß alle bloße Geldcontrakte, mit Ausnahmeder eigentlichen Handelsgeschäffte zwischen wirklichenKaufleuten, gerichtlich geschlossen und vollzogen werdenmüssen.

§.

Ferner die Anstalten gegen das Bektelwesen undzu Versorgung der Armen. Man verhindere hier,i) daß aus Armen im Staate Bettler werden. 2 Manversorge den Armen, wenn er Bettler wird oder schon ist,und zwar:

s) Wenn er alt, kraftlos und unvermögend ist, durchhinreichendes Almosen r

M

b) Wenn