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und Vertrag mit dem Bißthum/ welche sie von ihren Altvordernempfangen / und treulich erhalten haben. Aber die Gebennelischm(g) Grafen / so von etlichen Grafen zu Genffgenennet werden / tha-ten der Stadt vil Uebertrangs an / da sie doch des Bißthums Le-_____hen»
des Bischofs / seines Vidomne und der Sindics ; Wann der Bischoff Geltvonnöthen gehabt / müßte er sich bey den Sindics anmelden / damit sie dieEinwohner zu einigem Beytrag anhalten thügind ; Entlich tönte die Bürger-sihaft zu Genf allein und ohne Beythun des Bischoffen mit frömden Stan-den Bündnuffen errichten / wie die An. 1526. mit denen Städten Bern undFreyburg geschloßne dessen ein Exempel ist.fg) Die welche den Tltul der Grafen von Genevois (und nicht Genf:)geführt/wa-ren ehmals allein Kayserliche Beamtete/ als da gewesen sind Frumbold zun Zei-ten Caroli M. auch war anfangs ihre Würde nicht erblich / und zwahr bis aufGraf Gerold des letsteren Burgundischen Königs Rudolphi M'Enckel/ wel-cher unterstanden sich wider Kayser Conradum II. auszuwerffen/ aber vonselbigem überwunden worden: Sein Sohn Robert aber entzöge sich der Kay«serlichen Beherrschung / und zu derselbigen Zeit entstuhnden die Streitigkeitrwuschent dem Bischoffen von Genf und Visen Grafen über dte Herrschaft derStadt; Dise waren nicht vergnügt die benachbahrte Schlösser und feste Platztn thren Gewalt gebracht zuhaben / wollen auch noch die Stadt ihnen unter-würffig machen/ die Bischöffe aber wollen sich bey den Rechten / welche sie von denKayscren erhalten / mainreniren / worauf entlich zwischent Bischoff Widoneund GrafAymon beyden obbemelten Roben! Enkeln einDcrglich erfolgte/krastdessen der Bischoff die Oberherrschaft über die Stadt behalten/und dem Grafenseinem Bruder dicLandschast mit dem Beding/daß er ihme deßwegen den Eydder Treu leisten solle / überlassen / doch erregte gleich Bischoff^idonis Nach-folger Humbert von Grammont mit eben disem Grasen Aymon neue Strei-tigkeit / welche An. »124. zu Seillei durch Vermittlung Ertz»Bischoff Petrivon Vienne verglichen worden / so daß der Gras dem Bischoff die StadtGenf/ welche er in Besitz genohmen/abgetretten/und erkent daß ihme allein dieOberherrschaft darüber gebühre/ mit allen Oependentzien/ benantlichMün-ren zuschlagen / Gcbott und Verbot! zumachen und zu publicirm/ Die Justitz»der rederman rc. Er leistete auch dem Bischoff die Huldigung / und erkennetedaß er alles/ was er auffert Gens besitze / von ihme herhabe. Ihme ward aberNicht /m >pon anreget/gestattet einen Statthalter oder Vidomne über feie civil Sa-chen m der Stadt zuhaben ; Amadeus I. ©ras Aymons Sehn wette sich an disem Tractatnicht halten/ und nähme auch einige dem Bischoff gehörige Guter in Besitz / daraufBi-schoff Ardutiusm Kayser triderico Barbarossa ein Bull von Speyr unter 14. san.115;.erhalten/ dardurch er befohlen / daß alle die Güter / so der Kirch zu Genf;ustand,q gewesenund noch zugehören/ihr aufbeständlg verbleiben sollen; ja gedachter Kayser ubergidtdurchein andere Bull von gleichem Jahr dem Bischoff alle Kayserl. Recht / so er »der die StadtGenf dortige Vor-Stadt und die Schlosser des Bißthums haben tonte; deren ungeachtfuhr der Graf beständig fort und griff mehrere Brschöffliche Güter an / darauf die Ertz-Bischöffe von 'ienne, Cion unt> Tarantaise einen neuen A-nS 7 - von Papst Adriane Ili.bestäthigteu Verglich unter ihnen oermittiet/dardurch aste Aktien! des Tracrats von A.n-04.