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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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Johann Heinrich Gottlobsvon Juſti

Staatswirthſchaff

oder

Syſtematiſche Abhandlung

aller

Oekonomiſchen und Cameral-Wiſſenſchaften,

die zur Regierung eines Landes erfodert werden.

In zween Theilen ausgefertiget.

Erſter Theil, Ia Mwe,—

Welcher die Lehre von Erhaltung und Vermehrung1 des Vermoͤgens des Staats,Umd mithin die Staatskunſt, die Policey⸗ und Commercien-

Wiſſenſchaft nebſt der Haushaltungskunſtin ſich begreift.Zͤweyte ſtark vermehrte Auflage.Mit Koͤnigl. Poln. und Churfuͤrſtl. Sachſ. allergnadigſten Privilegio.

Leipzig,