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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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Johann Heinrich Gottloks

von Justi

StMMWft

oder

Systematische Abhandlung

aller

Oekonomischm und Camera!-

die zur Regierung eines Landes erfodert werden.In zween Theilen ausgefertiget.

Erster Theil,

Welcher die Lehre von Erhaltung und Vermehrung

des Vermögens des Staats,

Umd mithin die Staatskunst, diePolicey- undCommercien-

Wissenschaft nebst der Hauöhaltungskunstin sich begreift.

Zweyte stark vermehrte Auflage.

Mit KLliigl. Poln. lind Churfürst!. Sckchs. allergnädigstcn privllszia.

Leipzig,

Verlegts Bernhard Christoph Z

r 7 5