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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
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Vorbericht

zu dieſer neuen Ausgabe.

a meine Staatswirthſchaft ſchon vor dem— halben Jahre gaͤnzlich vergriffen gewe-ſen; ſo habe ich auf Erinnerung des2 Herrn Verlegers eine neue Ausgabe be-— 8 ſorget. Es wird demnach meine Schul-2—— ſdigkeit ſeyn, meinen Leſern Nachrichtzu geben, was ich bey dieſer neuen Auflage vorzugli-ches geleiſtet habe, oder worinnen dieſelbe von dervorhergehenden unterſchieden iſt.

Das Werk erſcheint jetzo um ein halb Alphabethſtaͤrker, als es vorhin war; und zwar betrifft dieſe Ver-mehrung hauptſaͤchlich den erſten Theil, der dadurchan Staͤrke dem zweyten faſt gleich wird. Ich hattemich bey der erſten Ausarbeitung ſehr in die Enge ge-halten, damit das Werk, und inſonderheit der erſte Theil,zum Grunde academ ſcher Vorleſungen geleget werdenkdnnte. Allein, ich habe aus meiner eigenen Erfah-rung befunden, daß das er. zu dieſer Abſicht 85

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