ZO2 Fünfte Abhandlung.
Zu Entfernung aller Ceremonien und daher entste-hender Ungelegenheiten, sollten die Minister beyder Gtaa«ten, so lange die Friedenshandlung selbst dauerte, nur denKarakter von Bevollmächtigten führen, den von Ambas-sadors aber erst an dem Tage annehmen, wenn der Frie-de würde unterzeichnet werden."
„Beyde Machte wollten nicht zugeben, daß die Mi-nister des Herzogs von Anjou und der Kurfürsten vonKölln und Bayern eher auf der Friedensversammlung er-schienen, bis die ihre Prinzipalen betreffenden Artikel be-richtiget seyn würden. Beyde waren auch fest entschlos-sen, ihre Paßporte für die französischen Bevollmächtigtennicht zu übersenden, bis der König sich erklärt habe, daßdie Abwesenheit der gedachten Minister, den Fortgangder Friedenöhandlung nicht hemmen solle."
Mehrere Schwierigkeiten verursachte der Punkt we- ?gen der Vormaur der vereinigten Niederlande. Von .Buys verlangte zu derselben alle diejenigen Festungen, jwelche in dem Barriere- und Successionstractat der Re<publik seyen zugestanden worden. Die Minister der Kö- ^niginn hingegen wollten davon diejenigen Städte aus-schließen, durch welche die englische Handlung mit Flan-dern zu einer blos willkürlichen Vergünstigung der Repu-blik könnte gemachet werden. — Endlich kam man dochso weit überein, daß die Republik zu ihrer Sicherheit ge-gen Frankreich überhaupt solche Plätze haben sollte, wel-che dieser Zweck wesentlich erfodere; und daß man aufein gütliches Mittel bedacht seyn wolle, wodurch beydeStaaten beruhiget werden könnten. — Dieses gütlicheMittel kam auch wirklich in dem folgenden Zahre wah-rend der Friedenöunterhandlungen selbst, obgleich nachlangem Widerstand der Republik, darum daß dasselbeEngland neue Vortheile brachte, zur Richtigkeit.
Es wurde noch ein anderer Tractat, nachdem dee
von Buys darzu besonders bevollmächtiget worden, zwi-schen