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Sechste Abhandlung.
durch die Corkes vorn yten dito bestätiget worden, einwesentliches Stück von diesem Trackat ausmachen, undeben so gültig seyn solle, als wenn beyde diese Acten die-sem Tractat von Wort zu Wort einverleibet waren."
„Der König verspricht auch für sich und seine Er-ben , wider die Renunciationen der Herzoge von Berriund Orleans auf die Krone von Spanien zu keinen Zei-ten und auf keinerlei) Weise zu handeln, vielmehrdieselben getreulich zu observiren, und auf begebendcn ^Fall die savoyischen Prinzen mit aller Macht bey der,spanischen Succession, wider alle Einrede und Verwand Izu beschuhen und zu beschirmen." i
„Alle die Cessionen, welche der Kaiser Leopold imJahre 170^. an den Herzog gethan, betreffend den Theildes Herzogthums Montserat, die Provinzen Alestandriaund Valence, die Herrschaft zwischen dem Po und Ta-naro, das Lomelinisch, das Thal Seßia, die Beloh-nung von LangheS, und das Vize Vanasco, oder dessenEguivalent, — sollen ihre völlige und immerwährendeGültigkeit haben, und der Herzogin dem Besitz dieserLande nicht beunruhiget werden."
„Der Herzog soll alle Freyheit haben, an welchenOrten und Plätzen seiner Landen es ihm beliebt, Festun»gen nach Gutdünken bauen zu lassen.
Ill: Bey dem Friedensvergleich zwischen Frankreichund Portugal bestehet das Wichtigste in diesenPuncten.
„Der König von Frankreich stehet für sich und seineErben gänzlich und seyerlich von allen Pretensionen ab,welche Er auf die Länder des Nord-CapS, so zwischendem Flusi der Amazonen, und dem Japoc, oder Bin»cent'Pinson liegen, haben möchte, und überläßt dieftLander, als eigenthümlich und auf ewig an den Kö>"§und die Krone Portugal, damit zu schalten und zu wa>»ttn nach allem Belieben."