Buch 
Abhandlungen über die Geschichte des Friedensschlusses zu Utrecht zur Beendigung des spanischen Thronfolgekriegs / von Johann Konrad Fäsi
Entstehung
Seite
404
JPEG-Download
 

4«4 Sechste Abhandlung.

»Daß der König verspricht, den Unterthanen derGeneralstaaten nicht größre Abgaben als seinen eigenenaufzulegen."

„Die Einfuhr der holländischen gesalznen Heringewird von den iin Jahr 1637 gemachten Einschränkun-gen besreyk."

„Die Unterthanen der vereinigten Niederlande sol-len dem Rechte der Aubaine in Frankreich nicht unter-worfen seyn."

„Der Handel und die Schiffahrt der beyderseitigenUnterthanen, soll nicht allein nach den beyderseitigen Hä-fen, sondern auch nach den Häfen solcher Fürsten undStaaten, die schon erklärte Feinde des einen, oder andernTheils wären, frey bleiben, jedoch mit Ausnahme derverbotnen Waaren, unter welche Kriegögeräthe von allenArten und Namen gehören, aber kein Waizen, nochander Getraide, Hülscnfrüchte, Oel, Wein, Salz undandre Lebensmittel begriffen seyn sollen."

„Waaren der Freunde in Schiffen der Feinde sollenverwirket, und Waaren der Feinde in Schiffen derFreunde frey seyn."

„Consuls sollen weder von der einen noch andernSeite zugelassen werden."

„Der König und die Staaten wollen nicht verstat-ten, daß in ihren Häfen oder Flüssen Kriegsschiffe oderKaper eines andern Fürsten oder StaatS, Schiffe deSeinen oder andern Theils wegnehmen."

In einem abgesonderten Artikel »wird den Unter-thanen des StaatS die Abgabe der fünfzig Stüver vonder Tonne, welcher die Fremden unterworfen sind, erlas-sen, nur den Fall ausgenommen, wenn ihre Schiffe ivon einem französischen Hafen nach dem andern Waarenführen."

Ich