iO Einleit. vondem vernünft. Gebrauche
sich einbildet, daß er ein freyer und uneingeschränkter -Herr über das Vermögen des Staats sey. Die ober-ste Gewalt, die ein Regent besitzt, beruhet in dem Ge- jbrauche des gesummten Vermögens des Staats zu 'dem Endzwecke der gemeinschaftlichen Glückseligkeit(i Theil §.19.), nicht in der Herrschaft oder dem Ei-genthums überdiesesVermögen; und die Verschwen-dung, eine unnöthige Pracht und eine schlecht über-legte, oder übel angebrachte Freygebigkeit'"), sind so.viel Misbrauche des Vermögens des Staats widerdie ungezweifeltenPflichten, die er auf sich hat. Dennes laßt sich schwerlich behaupten, daß ein Regent et-was von seinem Eigenen verschwendet oder wegschen-ket; und je unumschränkter derMonarch ist, desto-weniger kann man sagen, daß er etwas Eigeneshabe **).
*) Diejenigen, welchen die Erziehung eines Prinzenanvertrauet ist, lassen gemeiniglich ihre erste Be-mühung seyn, demselben einzuprägen, daß ein gros-ser Herr großmüthig und freygebig seyn müsse;und diese beyden Begriffe, die doch sehr von einan-der unterschieden sind, laufen nach ihrer Erklärungfast allemal auf einerlev hinaus, nämlich, daß ersich in allen seinen Handlungen und Wohlthatenüber den Rest der Menschen hervorthun müsse.Meines Trachtens verfahren sie bey diesen Lehrensehr unüberlegt, wenn sie nicht die Absicht haben,dereinst, wenn er zu der Regierung kömmt, aus ih-ren Lehren selbst Nutzen zu ziehen. Denn dadurchwerden die Regenten von dem Grundsätze einge-nommen, daß ihre Größe und Gürigkcir bloß aufdie Wichtigkeit der Wohlthaten und Geschenke an-komme, die sie austheilen; und da sich die Lciden-schafren gar zu gern in die menschlichen Handlungeneinmischen; so sind sie gar sehr geneigt zu glauben,daß derjenige große Wohlthaten verdiene, den sielieb gewonnen haben. Eigentlich seil ein großercherr gar nichts wegschenken. Er soll nur Verdien-ste belohnen, und bey allen diesen Belohnungen soll
er