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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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l6 Einlcit. vor; dem Vernunft. Gebrauche

den Regierungsanstalten gefehlet wird. Man kann öf-ters den Maaßregeln eines Regenten und seinerMi.nister nicht absprechen, daß sie nützlich sind und zu derWohlfahrt des Staatö gereichen. Allein so bald manerwäget, wie viel nützlichere und heilsamere Anstalten,entweder gar nicht unternommen, oder doch schläfrigund nachlaß'g besorget werden; so fällt allerVerdiensthinweg, den man ihnen vielleicht auf den ersten An.blick beyjenennützlichenMaaßregelnzugestanden hat.Gute Regenten fehlen hier öfters aus Mangel derEinsicht, und well sie ihren natürlichen Neigungen zuviel Raum lasten. Denn wenn ein Regent ein Lieb«Haber deg Bauens, des Soldatenwesens,der gelehrtenund milden Stiftungen ist, so erhalten diese Dinge, sonützlich sie an sich selbst sind, vor vielen andern zurWohlfahrtdesStaakö ungleich nothwendigernUnter.nehmungen gar leicht einen ungebührlichen Vorzug.Böse Regenten aber nehmen ihre verderbten Leiden-schaften in dem Gebrauche desStaatsvermö^ensjurersten Richtschnur an, und die Befriedigung derHerrschsucht durch ungerechte Kriege, die unmäßigeBereicherungihrerMaikresten undLieblinge,und über-haupt die Sättigung ihrer Lüste durch Pracht, Lustbar.feiten undVerfchmendung, muß den allernothwendig-sten und heilsamsten Einrichtungen zu derGlückselig.keit desStaatS u derUnterthanen beständig vorgehen.Nur ein wahrhaftig weiser Regent suchet das Dermö.gen des Staatö also zu gebrauchen, daß der höchsteGrad der Glückseligkeit dadurch erreichet werden«ge; und zu dem Ende hat«r den Begriff von einer wah.

renGlückseligkeitderUnterthanen(iTH.§.Z2.Z7.) und

VesStaatS beständig vor Augen, um die verschiedenenGrade derselben richtig beurtheilen zu können. Das.jenige, was das vergnügte Leben der Unterthanen,oderdie Sicherheit, den Reichthum, das Aufnehmen desNahrungssiandes und die Cirkulation des Geldes am

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