ic>6 i.Buch, 2 . AbLH. I. Abschnitt.
ten, die zeither zu der Verwaltung gebrauchet wordenwaren, von der Verpachtung höreten; so machten siein verschiedenen Provinzen allerley Cabalen, um die.selbe zu hintertreiben; ja sie sollen sich in einer gewis.sen Grafschaft sogar vereiniget, und denjenigen unterihnen für unehrlich erkläret haben, der in eine Pach.tungeintrecenwürde. AlleindieserunermüdekeHerr,dessen Augen und Hände allenthalben selbst beschäff-tiget waren, wußte, ihrer eiteln Cabalen ungeachtet,durchzudringen, und dieVerpachtung zu Stande zubringen. Wag aber die landesherrlichen Schlösser,und andere allzuweikläuftigen Gebäude aufden Cam-mergütern anbetrifft; so läugne ich gar nicht, daßdieselben große Kosten erfordern, und mithin einenguten Theil derDomaineneinkünste wegnehmen, sounnöthig sie gemeiniglich an sich selbst sind. Allein,auch hier lassen sich allerley nützliche Abänderungenund Einrichtungen treffen. Man kann die übersiüßi-ge» Gebäude Privatpersonen zu großen Manufactu.ren, Fabriken, Bergwerks, und Hütten Gebäuden,und dergleichen Unternehmungen überlasten; mankann sie auch zu nützlichen Anstalten, zu Erziehungder Jugend, zu Kriegs-Bergwerks- u. Manufactur-Schulen gebrauchen. Auf diese Art wird nicht nurdie Last der Erhaltung der Gebäude den Domainen-einkünften abgenommen, sondern die Nahrung wirdauch ungleich bester allenthalben im Lande verbreitet,als wenn alle solche Einrichtungen in und um derResidenz des Landesherren sind.
n) So wenig es demnach guten Cameralrcgeln ge-mäß ist, die Domainen zu veräußern; ebensowe-nig ist es mit diesen guten Grundsätzen verträglich,die Cammergüter zu andern Endzwecken anzuwen-den. Man hat in Dännemark einen so besondernGebrauch von den Domainen gemachet, das; dieSache wohl verdienet, hier umständlich erzählet zuwerden. Unter Friedrich dem IV. zu Anfange die-se»