54l
für den Militair-Etat.
§. 488 .
Das zweyte wichtige Capitel in den Ausgaben desAl llttkl ie-EtatS ist vie Besorgung der Stückgießerey.en, Gewehrfabriken und anderer Feldgeräthschaften.Wenn man den wahren Endzweck derzurVertheidi-gung desLandes erforderlichen'Anstalten erreichen will;so müssen alle Arten von Kriegsbedürfnissen in Feie-denszeiten angeschaffet werden, und nicht allein inge.nugsamer Menge,sondern wirklich im Ueberfluffe vor.Handen seyn; denn man kann die Umstände und dieLangwierigkeit eines sich ereignenden Krieges nichtvoraussehen; und man befindet sich in einer Übeln Be-schaffenheit, wenn eS in dem Fortgangs des KriegeSdaran ermangelt. Wenigstens kann es hernach nichtmir so gutem Vortheile und Ersparung angeschaffetwerden. Es ist aber sehr ra-hsai», daß der Staat allediese Kriegsbedürfnisse selbst arbeiten lass; und eSist auch in keinem Lande einige Hinderniß vorhanden,w nun dieses ni ssk geschehen könnte. Kupfer undMetall zu Stückgießeeeyen kann man allemal zu kau-fen bekommen, wennauch das Land keine eigenen Ku-pferbergwerke hat; und es ist wohl schwerlich einStaatin unsern nordlichenGege»de»,der krineEisenbergwer-ke har, oder doch haben könnte. Stahl laßt sich gleich,falls allenthalben machen; und man kann also nichtallein alle Mörser und Stücke von verschiedenen Ar-ten, und die cmrzugehörigen Bomben und Kugeln*)selbst gießen lassen, sondern auch gute Fabriken vonFeuer - und Seiten-Gewehr anlegen. Eben auf dieArt muß man sich bemühen, die küpfernen Pontonszu Schiffbrücken und alle andere zu Feldzügen undBelagerungen erforderliche Geraihschaften selbst ver-fertigen zu lassen. Wenn an allen diesen Kriegesbe-dürfnissen in den darzu angelegten Gießereyen und Fa-briken zu Friedenözeiten beständig forkgearbeitet wer-den soll; ss wrroes nicht zu viel seyn, wennaufdieses
Capitel
r) Der Auf»wandfürStück»gießereyen, Ge»wehrfabrikcn u.andere Gerilkh»schasmi.