644 Von den Ausgabegeschafften.
der gründen; und ob sich gleich öfters die Sachegänzlich abgeändert hat, so bleiben dennoch die altenSpuren noch immer; wenigstens in den Benennun-gen der Tasten. Unterdessen wird doch alles, waswir hier vortragen werden, allgemein bey allen Län-dern anzuwenden seyn, weil wir uns bloß auf dieNatur der Sache gründen.
§. 548.
H DleEinnch- Die Einnahmecasten muß man in drey Arten ein.drcyerkv; s'"feilen, 2) in besondere oderParticulaircajsen, b) ina) Pmiculair- Hauptcassen, und c) in Generalcasten. Die Parti-cassm. culair-Einnahmecassen sind diejenigen, welche unmit-telbar zu Aufbringung und Erhebung der Einkünftebestimmet sind. Folglich sind so viel Parkiculair.tasten, alsCammergücer, einzelne Wirthschafte» undVerwaltungen bey den Regalien und Steuereinnah.men in Städten und Dörfern sind. Aus diesen Cas.sen werden alle Ausgaben bestritten, welche zu E> Hal-tung der Sache und Erhebung der Einkünfte nöthigsind, als zu Führung der Wirthschaft, Zu Reparaturder Gebäude, zu Besoldung der dabey stehenden Be-dienten, zu Schreibematerialien und andern Neben-Unkosten,zu Verbesterungsanstalken,um dieEinkünftezu vermehren, und dergleichen mehr. Alle dieseAuS-gaben müssen nach dem obigen vierten Grundsätze, soviel möglich, gewiß gemachet seyn (§. zgr.); und dieungewissen und außerordentlichen müssen wenigstensin dem besondern Wirthschafts Etat, der alle Jahrebey einem jeden Cammcrguke und bey einer jeden be-sondern Oekonomie des Staats verfertiget werdenmuß, bestimmet und festgesetzet werden. Was nachdiesen Ausgaben übrig bleibt, sind eigentlich die Ein.fünfte eines Cammergutes, eines Forstes, einerZoll-stäite, der Steuereinnahme eines Ortes u.s. f. undwird die Gewährschaft genennet.
§.Z49.