668 VonEmricht. dcsCameralwesens
sichren eingenommen seyn. Er kann seinen Leiden,scbafieu allzuviel Raum dabey lassen; und zuweilenkam, er auch nicht die Einsicht und Fähigkeit in genug,sanier Maaße besitzen, die zu Besorgung dieser Angele,genheit erfordert wird, wenn wir auch voraus setzen,daß dieRegenten ihre Bedienten bloß nacheinerwei.sen Wahl aufnehmen. Denn ein Mensch kann nichtalles seyn; und es kommen in allen Arten derAnge.legenh iten Dinge vor, die mit vielen andern einenZusammenhang haben; und mithin eine weitläufigeErkenntniß erfordern. Man würde also in derThat viel wagen, wenn man wichtige Angelegenhei-ten bloß einem einzigen Menseden anvertrauen wollte;und die Verfassung der Collrgiökiiin verdienet mithinhleriimcn allerdings den Vorzug,
§. Z?2.
Jedoch wkkbm N-'terdessen kann man jedoch nicht laugnen, daß die
durch EMuGkfchaff'edurchdiecottegialischeBesorgtmg eben nichtsche Arbeite» beschleuniget werden. Da sich hier viele Menschengtt? Dabeichat Mit emercmz'gen Sache beschafftigen; soistks natür-man in ^rank- sich, daß man vielmehr Sachen hätte abhandeln kön.st?r^und^ Lom- "kn, 'in Falle ein jeder von denselben ein besonderes«nissarien. Gescimffce zu besorgen gehabt bätke. Daher hat manin einigen Staaten die Verfassung derColleg'orum inden wenigsten Geschafften beliebet. Besonders ist esin Frankreich eingeführet, daß man eine jede Art vonGeschaff'eri einem besondernMinister anvertrauet hat,ohne ihm ein Eollegium an die Seite zu setzen. Sohat der Kriegesminister alle Geschäffte zu besorgen,welche die Direction des Krie esheeres und der Krie.geSuntcrnehmungen anbetreffen; und ein anderer istaus eben die Art über das Seewesen und die dahineinschlagenden Commercien gesetzet. Eben dieseBe.wandtniß hat es daselbst auch mit den Fmanzangele«genheiten, und der darüber verordneteMinister besor-get