692 Von Emricht. des Cameralweftns
gegen einander, die ungemein aufmerksam sind, daßder andere n'chk nrehr Gewalt und Ansehen erlange,oder sich durch gute Ausrichtung der Geschaffte inmehrere Gunst bey dem Regenten setze. Diese Mis«halligkeiten, Neid, Eifersucht und Nebenabsichnu,ge-hen demnach öfters sehr weit, und d er Dienst des Re-genten sowohl als die Wohlfahrt des SiaakS leidetdarunter. Man darf auch gar nicht zweifeln, daßdie Sache sich nicht wirklich also in der Welt ereignensollte. Man wird wenig Staaten in Deutschland fin-den, wenn die Regierung und Cammer von gleichemAnsehen, und einander nicht subordiniret sind, wonickt wegen der Gränzen der Macht und der Gerichts-barkeit eines jeden Collegii, Streitigkeiten vorfielen;und man findet so gar in gedruckten Büchern davonNachricht. Von der Jalousie und den IntriguenderChefö gegeneinander, ließen sich arngeHisiörchenerzählen, wenn eö rathsam wäre. Da man auch inden Geschichten Beyspiele findet, daß man einen Ge-neral durch den vorsetzlichen Mangel aller Nochmen-digkeiten dahin gebrecht hat, daß er hat geschlagenwerden muffen, nur um «hn um die Gunst und dasAnsehen bed dem Regenten zu bringen, ohne dabeyauf die Wohlfahrt des Staats den geringsten Be-tracht zu machen; so darf man gar nicht zw.iscln,daß eö Chefs der Collegiorum geben wird, die denNutzen und Dienst des Regenten und des StaatSaußer Augen setzen, um ihre Absichten zu erreichen.Ich mache dar. us den Schluß, es ist zur Wohl.fahrt des SraatS nothwendig, daß ein einziges ho-hes Collegium in innern Landeöangelegenheiten an-geo.dnet werde.
Man würde hier ohne Zweifel einwenden, daß derA gent die streitigen Vorfälle entscheiden, und dieGränzen der Gewalt »nd Gerichrsbai-keit eines je-den Collegii genan bestimmen müsse. Allein, hier feh-let