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[Band 8.]
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1640) Sechszehenden Th. VII. B. 157

die Spanier und Buͤndner glaubeten, daß, wiedie Franzoſen und Veltliner nur auf ihren eige-nen Vortheil geſehen, ihnen auch erlaubet ſey,ihres eigenen Nutzens wahrzunehmen, und den-ſelben nach Kraͤfften zu befördern.

Das ſiebende Buch.

Amit nun die Buͤndner die einmahl wi-S der hergeſtellte Ruhe je langer je mehrbefeſtigen möchten, 1 ſie gleich bey

dem Eintritt des 164 0ſten Jahrs eine anſehn-liche Geſandſchafft an die Ertz⸗-Herzogliche Re-gierung zu Insbruck abgefertiget. Sie hattenzwar ſchon An. 1637. den ſiebenzehenden Jen-ner, wie oben verdeutet, mit der Ertz⸗ HerzoginClaudia im Beyweſen des Spaniſchen Both-ſchaffters Henriquetz einen Vertrag geſchloſſen,allein neben dem, daß ſeit dieſer Zeit mit denCapucinern in dem Untern Engadin ſich etwel-che Neuerungen zugetragen, ſo waren noch an-dere Sachen uneroͤrtert. Die Haupt, Punctennun, uͤber welche man mit einander in Unter -handlung treten ſollte, betraffen die Widerein-ſetzung der Capueiner, die Beſtetigung derErb-⸗Einigung, wie auch der Freyheit beyderReligionen in dem Prettigaͤu, die Communiea-tion der Schrifften, die Freyheiten der achtGerich-