1652) Siebenzehenden Th. XII. B. 301
Sonſten iſt auf erſtgedachter Jahr-Rech-nung, im Nahmen der Burgundiſchen Staͤn-de, Herr Secretarius Richard erſchienen, undhat den Eidsgenoſſen einen Eutwurff von einemvortheilhafftigen und naͤberen Buͤndniß zwiſchenHoch⸗Burgund und der Eidsgenoſſenſchafft vor-und denſelben in ſeinem Vortrag zu Sinn ge-leget/ daß Franckreich die Aufrichtung einesſolchen Bunds keineswegs verhintern koͤnne,ſintemahl jedermann erlaubet, auf ſeine Sicher-heit bedacht zu ſeyn. Weilen nun die freyeGrafſchafft, wie bekannt, der Eidsgenoſſen Vor-mauer wider Franckreich, und ihnen alſo an Er-haltung derſelben viel gelegen, als werde dieEingehung eines ſolchen Bunds zu ihrer eigenenSicherheit dienen ꝛe. mit Beyfuͤgung andererGruͤnde, die wir bereits oben angezogen haben.Es antworteten aber die Eidsgenoͤſſiſche Raths-Geſandte: Sie waren in einen naͤhern Bundmit der Grafſchafft einzugehen nicht befehligt,doch wollen ſie den Entwurff in ihre Abſcheidenehmen, und ihren Herren und Obern hinter-bringen. Übrigens verſprechen ſie die alte Neu-tralitet feſt zu ſetzen, und ehe dieſelbe wider auf-gerichtet, die Buͤndniß mit Franckreich nichteinzugehen. Als nun die allerſeitige hohe Obrig-keiten dieſen Bunds⸗Entwurff reifflich erwogen,haben ſie den Burgundern auf einer im No-vember des lauffenden Jahrs zu Baden gehal,tenen Tagſatzung zur Antwort werden laſſen-
daß