unter der Herrschaft des guten Princips. 211»
wird, zu diesem Behuf schon an ihnen Voraus-gesezt werden zu müssen scheint. In der Thatist es auch ein widersinnischer Ausdruck, daß Men-schen ein Reich Gottes stiften sollten , (so wieman von ihnen wohl sagen mag, daß sie ein Reicheines menschlichen Monarchen errichten können);Gott muß selbst der Urheber seines Reichs seyn.Allein da wir nicht wissen, was Gott »»Mittel,bar thue, um die Idee seines Reichs, in wel-chem Bürger und Unterthanen zu seyn wir die mo-ralische Bestimmung in uns finden, in der Wirk-lichkeit darzustellen, aber wohl, was wir zu thunhaben, um uns zu Gliedern desselben tauglich zumachen , so wird diese Idee, sie mag nun durchVernunft oder durch Schrift im menschlichen Ge.schlecht erwckt und öffentlich geworden seyn, unSdoch zur Anordnung eine Kirche verbinden , vonwelcher im lezteren Fall Gott selbst als Stifter, derUrheber der Constitution, Menschen aber doch,als Glieder und freye Bürger dieses Reichs, in al-len Fällen die Urheber der Organisation sind,diejenigen unter ihnen aber, welche der lcztcrn ge-mäß, die öffentlichen Geschäfte derselben verwalten,die Administration derselben als Diener (oKcin-1e8) der Kirche, so wie alle übrige eine ihren Gese-hen unterworfene Mitgenossenschast, die Gemeindeausmachen.
Da eine reine Vcrnunftreligion, als öffcntli,cher Religionsglaube nur die bloße Idee von einerO ; Kirche