224 Viertes Srück. Vom Dienst u.Afterdiensi
durch jene Idee eigentlich beabsichtigt wird. — Dasich aber eine solche Einhelligkeit nicht von selbst er»halten , mithin, ohne eine sichtbare Kirche zu wer»den, in ihrer Allgemeinheit nicht fortpflanzen dürf,te, sondern nur , wenn eine collective Allgemein-heit , d. i. Vereinigung der Gläubigen in eine(sichtbare) Kirche nach Principien einer reinen Ver.nunftreligion dazu kömmt, diese aber aus jenerEinhelligkeit nicht von selbst entspringt/ oder auch,wenn sie errichtet worden wäre, von ihren freyenAnhängern (wie oben gezeigt worden)-nicht in ei,neu beharrlichen Zustand, als eine Gemeinschaftder Gläubigen gebracht werden würde, (indem kei«ncr von diesen Erleuchteten zu seinen Rcligionsge,sinnungcn der Mitgenossenfchaft anderer an einersolchen Religion zu bedürfen glaubt) : so wird,wenn über die natürlichen durch bloße Vernunfterkennbaren Gesetze nicht noch gewisse statuta,rischc, aber zugleich mit gesetzgebendem Ansehen^Autorität) begleitete, Verordnungen hinzukom,mcn, dasjenige doch immer noch mangeln , waseine'bcsondcre Pflicht der Menschen, ein Mittel zumhöchsten Zwecke derselben, ausmacht, nämlich diebeharrliche Vereinigung derselben zu einer allgemei-nen sichtbaren Kirche; welches Ansehen, ein Stif-ter derselben zu seyn , ein Factum und nicht blosden reinen Vernunftbegriff vorausfczt.
Wenn wir nun einen Lehrer annehmen, vondem eine Geschichte (oder wenigstens die allgemeinenicht gründlich zu bestreikende Meynung) sagt, daßer eine reine aller Welt faßliche (natürliche) und ein-
drin»