Bünnishofen. Büß.
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Das zweyte Waapen, emen weiffenSchild/ darinnen z blaue Balken/ vonder Lmken zur Rechten schreg hinauf sich erheben, und auf dem Helm zweygleiche Flügel.
Bürger-Buch.
An. rz 51, auf Johann Baptist, wurde erkennt, daß ein surkcntischBürger - Buch gemacht, und jedes Bürgers Namen darein gestellt werde.
Bürger- Wacht.
Die erste zu Zürich ist aufgeführt worden an der Zürich- Kirchweih,Anno 1575.
* Bürgten oder Mättlen.
Ein halbe Stund vonpfWken, zwüschent Seegraben und Wermen-schweil, auf einer zierlichen Höhe in einem Wald, werden gesehen Grä-ben, zerbrochene Ringmauren und Gebau eines alten Städtlems, (bey8rümo6o abgebildet) welches er Bürgten nennt, die benachbarte aberMättlen heiffen, und ist sonsten in keinen Schafften dieß Orths, wedervon seinem Wesen noch Abgang, auch nur von dem Namen, nichts vermel-det ; Muß also der Orth schon in gar uralten Zeiten, villeicht durch Über-saht der ^emaniern, zerftöhrt worden seyn. Es mögen auch danahendie alte Edle von Bürgten abstammen. An. 1262, wäre Rudolfs vonBürgten, Leuth-Priester und Chorherr zu Zürich, befasse einGutzuTogg-
well. An. izc>6, ^rnolclus NLtus b^vbilis Viri clc LurZelon militis»wurde zu einem Chorherr« der Stifft erwählt ; Wofehrn dieser oder derletstere nicht von dem Bürgten im Thurgöu Herkommen, von welchemLtumpäus anderstwo meldet, daß einer daher abstammender Eberhardvon Bürgten, An. iziz, Reichs - Vogt zuZmich gewesen.
Burgflähl.
Siehe, Edel-Sitz.
Büß - Mandat.
- Oder das so genannte grosse Mandat, ist gestellt, und zum ersten ver-lesen worden, An. -lzo.
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Lam-