Buch 
Helvetische Staatsverfassung
Entstehung
Seite
6
JPEG-Download
 

Zürich , in seinen dermaligen Grenzen.

5. Die erforderlichen Grenzberichtigungen zwischen den Cantonenlind dem Gesetz überlassen.

m. Titel.

Politischer Stand der Bürger.

6 . Cs giebt keine Eeburtsvorrechte unter den helvetischenBürgern.

7. Keine Ehrentitel noch Vorrang, als die von öffentlichenStellen herrühren, sind anerkannt.

8. Helvetische Bürger sind:

1) Alle diejenigen, welche sich gegenwärtig im Besitz des hcl-vetischcn Staalsbürgerrechts befinden.

2) Die Söhne der helvetischen Bürger.

3 ) Die Fremden, denen das Gesetz das Staatsbürgerrechtertheilt.

y. Das Gesetz wird über die Ausübung des Staatsbürgerrechtsverfügen; cs wird ebenfalls die Art oer Erwerbung, so wie dieFalle des Verlustes und der Einstellung desselben festsetzen.

IV. Titel.

Grundeigenthum.

10. Kein Grundstück kann für unveräußerlich erklärt, noch miteiner immerwährenden Abgabe belastet werden.

ir. Alle Abgaben dieser Art, welche gegenwärtig bestehen/namentlich die Zchnden und Grundzinse, sind loskausiich.

*2. Die Art dieses Loskaufs soll spätestens bis zum I. Iennee1303. fc'Msczt werden. ' - "