29. Buch. Ludwig der Dreizehnte. 195
Staatsrach kommen, und warf ihr vor, sie habe sich gegen sein Leben verschworen, um r6r6ien andern Gemahl zu bekommen. Die Königin, welcher ihre Unschuld Kräfte ver-- / antwortete ihm standhaft und edelmüthig, sie würde bey diesem Tausch zu rvenrggewonnen haben, als daß es der Mühe werth gewesen wäre, um eines ft kleinen Vor-cherls willen ein Verbrechen zu begehen. Sie warf der Königin, ihrer Schwiegermut-ter , alle Verfolgungen vor, die von ihr und dem Kardinal her kamen, und bewreß da-bey eine Größe des Geistes, die ihrer Geburt und der reinsten Unschuld würdig war.
Das wider den Grafen von Cftalais gesprochene Urtheil erklärte ihn für einen Am r8> Aug.Uebelthater, der des Verbrechens der beleidigten Majestät schuldig und überwiesen wäre,ohne jedoch eigentlich zu bestimmen, wodurch er sich dieses Verbrechens schuldig gemachthabe. Er sollte enthauptet, sein Kopf auf einer Lanze über dem Thor aufgesteckt, undsein Körper gevierrheilt werden. Der König aber milderte dieses Urtheil, und verwan-delte die tVtrafe in die gewöhnliche Enthauptung, so daß der Körper nach der Vollzie-hung des Urtheils seiner Mutter zum Begrabniß sollte übergeben werden. Da Clan-lais sah, daß er von dem Kardinal betrogen war, bereute er seine falschen Aussagen,durch die gewisse Personen unglücklich hatten werden können, und bat seinen Beichtva-ter, dem König die reine Wahrheit zu sagen, und die Königin in seinem Namen umVergebung wegen dessen zu bitten, was er aus Liebe zum Leben gesagt hatte.
Die Freunde des Grafen bemühten sich sehr, sein Urtheil zu verschieben. Siehatten den Scharfrichter zu Nantes durch Versprechungen oder Drohungen dahin ge-bracht, daß er sich entfernte. Man hatte nicht Zeit, einen andern zu hohlen, weil dasUrtheil noch an demselben Tag, da es ihm angekündiget war, vollzogen werdenmüsse. Man nahm also zween Verbrecher ans dem Gefängniß, und begnadigte sie, un-ter der Bedingung, daß der eine das Amt eines Scharfrichters versehen, und der andreihm dabey helfen sollte. Allein, dies machte seinen Tod sehr schmerzlich; er bekam überdreißig Hiebe, ehe der Kopf abfiel.
Viele hielten den Grafen Heinrich von Lhalais aus dem Hause Talleran,für keinen Staatsverbrecher, sondern nur für einen Verbrecher gegen Richelieu, undsie glaubten, daß Lsuvrgni, einer seiner vornehmsten Ankläger, blos aus Eifersuchtgehandelt habe. Beide liebten die Herzogin von Lhevreuse, und Lsuvigni wurdevielleicht durch die Heftigkeit dieser Leidenschaft angetrieben, den Grafen eines Staats-verbrechens zu beschuldigen, der doch nur, wie die übrigen Anhänger des Herzogs vonAttjou, die Heurath mit der Prinzessin von Mompensier hindern wollte.
Der Marschall von Drnano überlebte das Unglück seiner. Partey nicht lang.
Als er sah, daß sich sein ehemaliger Zögling, der Herzog von Anjsu oder Grleans,nach der Vermahlung seiner nicht annahm, so schwand seine ohnehin geschwächte Ge-sundheit noch mehr; und er starb bald darauf eines natürlichen Todes: Nur Riche-Ueu's Feinde behaupteten, er sey vergiftet worden. Sein Tod befreite ihn von derStraft, mit der er bedroht warfen« der König hatte dem Pariser Parlament befoh-len , ihm den Proceß zu machen. Noch war er nicht vor seinen Richtern gewesen: aberman versichert, er würde durch die Aussage des Grafen von Lhalai's und durch andreZeugnisse überführt worden seyn, daß er mit fremden Mächten in Unterhandlung ge-standen habe, die den Herzog von Anjsu bey seiner vorgehabten Empörung hatten
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