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416 29. Buch. Ludwig der Dreizehnte.
konftontirt. Der erste ward über die Aussage seines Freundes äusserst bestürztfragte den Herrn von Cmqmars, ob er wörtlich alles das, was man ihm eben M'vorgelesen, ausgesagt habe ? und-da dieser sich darüber erklären wollte, so gestand ^zwar, daß ihmFomrailles nach ftmer Rückkunft aus Spanien Nachricht von dem 2^'trag gegeben, berief sich aber dabey auf Linqmars Zeugniß, ob er denselben nicht sständig aufs äusserste gemißbilligt habe. Dieser bekräftigte es, und versicherte, daß h""Thon gesagt, wenn der Vertrag zur Vollziehung käme, so würde er nach Rom Mdamit er keinen Theil daran nehmen und die betrübten Wirkungen desselben nicht >"*'ansetzn dürfte. Thou sehte hinzu, er hätte gar niemahls geglaubt, daß der Vert^zur Vollziehung kommen würde, und immer gehofft, er würde auf seiner Reist ERom noch so viel Zeit haben, nur den Herzog von Bouillon ganz davon abwendig ^machen. Zugleich erinnerte er den Oberstallmeister, daß kein Tag vergangen wäre, ^dem er nicht alle Mühe angewendet hätte, ihn von dem Vertrag mit Spanien abzE'hen; und Linqmars konnte dies nicht leugnen.
Hierauf verlangte der Generalprokurator im Namen des Königs,
Herren von EMat und Thou des Verbrechens der beleidigten Majestät sollten > ^dig erklärt, aller Aemter, Ehrenstellen und Würden entseht, und dahin verurtheilt.den, daß sie auf einer Blutbühne auf dem Plah des Terreaux in Lyon enthauptet*^alle ihre Güter eingezogen werden sollten. Man fieng alsdann an, die Stimme" ^geben. Zn Absicht des Herrn von Linqmars waren die Richter alle einig , daram Leben gestraft lind vvr der Hinrichtung noch gefoltert werden sollte. Was aberHerrn von Thou betraf, so glaubten viele, man dürfte ihm das Leben nicht absptt^.Denn er gestand zwar, daß er den Vertrag mit Spanien gewust und solchen nichtgezeigt hatte: aber er verantwortete sich mit solchen Gründen, die vielleicht starke A.kung würden gethan haben, wenn der Kardinal nicht dessen Richter gewählt undganzen Proceß durch sein mächtiges Ansetzn geleitet hätte. Er hatte i) von demtrag nur von ohngefahr etwas erfahren; 2 ) hatte ihn Linqmars beredet, manübereingekommen, daß der Vertrag nicht eher Start haben sollte, als bis die S""',vden Marschall von Guebriamaus seinem Posten am Rhein vertrieben hatten,dies schien ihm nach den damahligen Umständen der spanischen Macht unmögliche Lwenn er auch den König von dem Vertrag benachrichtiget hatte, so würde er zu bei" ^ten gehabt haben, der Bruder des Königs, der Herzog von Bouillon nndLiuq^imöchten ihn für einen Verläumder erklären und Genugthuung verlangen, indem esden geringsten Beweis hatte darbringen können. Dieser Gründe ohngeachtet, dl^nigstens sein Urtheil hätten mildern sollen, stimmten unter den dreyzehn Richter"Anfangs eilf auf dessen Hinrichtung. Bald darauf stimmte einer von den beyde"gen, der nur auf ewige Gaaleeren-Sträfe angetragen hatte, den meisten bey,einzige Staatsrath D?el vott Miromessiil beharrte bis am Ende darauf,, daß ^ihm eher eure jede andere als die Todesstrafe zuerkennen sollte. Das Gestand"*^. ^Herrn von Thou , daß er von dem Vertrag gewust hatte, ohne ihn zu offenbarch^in dem Proceß vorhandenen Beweise von dessen Bemühungen, die Theilhaber a" ^i*bösen Unternehmen in eine vertraute Bekanntschaft mit einander zu bringe",von sechs Wochen, die er bey Linqmars zugebracht hatte, da er bey Belagsen^^Stadt Perpignan sich in seinem Hause aufhielt und ihm mit Rathschlägen s"